Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden - insbesondere im Fuß- und Radverkehr - zu verbessern und für den Radverkehr eine attraktive Verbindung zwischen dem Norden Siegburgs und dem Bahnhof, auch als Alternative zur Fahrt durch die Fußgängerzone, zu schaffen.
Was ändert sich? Anliegerverkehr mit Kfz bleibt in allen Abschnitten weiterhin erlaubt. Die Einbahnstraßenregelungen für den Kfz-Verkehr bleiben bestehen. Das Parken in der Fahrradstraße wird neu geordnet, um Regelbreiten einzuhalten. Lediglich im Einmündungsbereich auf Höhe des VHS-Parkplatzes entfällt ein Parkplatz aufgrund von Einfahr- und Sichtbeziehungen.
Was ist eine Fahrradstraße? In Fahrradstraßen gilt generell Tempo 30. Radverkehr darf nebeneinander fahren und hat Vorrang. Kfz sind ausnahmsweise zugelassen, allerdings untergeordnet. Das heißt, Sie müssen nötigenfalls Ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen, beim Überholen ist - wie überall innerorts - ein Abstand von mindestens anderthalb Metern einzuhalten.

