"Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um eine potenzielle Gefahrenstelle zu entschärfen", erläutert Johannes Breuer vom städtischen Amt für Mobilität und Infrastruktur, das die Maßnahme in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie der Kreispolizeibehörde durchgeführt hat. Potenziell, da es sich um keine sogenannte Unfallhäufungsstelle handelt, das Risiko für schwere Kollisionen jedoch gesehen wird. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Der Radweg, der hier die Schützenstraße quert, darf in zwei Fahrtrichtungen genutzt werden. "Das ist innerorts eher unüblich", so Breuer, "hier aufgrund der Begebenheiten vor Ort jedoch nicht anders möglich". Autofahrer, die nach rechts auf die Zeithstraße abbiegen wollen, würden daher bei der Ausfahrt vor allem nach links schauen. Hinzu kommt, dass der Blick nach rechts durch eine Mauer eingeschränkt ist. Radfahrer, die aus dieser Richtung kamen, waren früher eher langsam, schließlich geht es bergauf. "Durch die Motorunterstützung sind diese nun aber auch mit Geschwindigkeiten von teilweise über 20 km/h unterwegs."
Wichtig ist: Rechtlich hat sich an der Verkehrsregelung vor Ort nichts geändert. Radfahrende (und Fußgänger) hatten auch bereits vor der Markierung Vorrang, die Vorschrift wurde lediglich verdeutlicht. Das richtige Verhalten bei der Ausfahrt aus der Schützenstraße erklärt Breuer wie folgt: "Vorsichtig in den sichteingeschränkten Bereich vortasten, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen." Nicht nur an die Radfahrenden appelliert er: "Gegenseitige Rücksichtnahme und passive Fahrweise sorgen wie immer für die höchste Sicherheit."

