Online-Dienste
Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Wohnsitz in Siegburg anmelden – bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland. Die Anmeldung aktualisiert gleichzeitig die Adresse im Personalausweis. Eine postalische Anmeldung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Frist: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen.
Hinweis zur Bevollmächtigung: Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann eine bevollmächtigte Person vorsprechen. Bei Zuzug aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Immer mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass; ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
- Bei Anmeldung im Familienverband: Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen; fehlen diese, Geburtsurkunden im Original (ausländische Urkunden mit anerkannter Übersetzung).
- Wohnungsgeberbestätigung – ohne diese ist eine Anmeldung nicht möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer füllen die Bestätigung selbst aus, dies kann auch vor Ort im Bürgerservice erfolgen. Ein Mietvertrag allein ist nicht ausreichend.
Wenn zutreffend
- Bei Zuzug aus dem Ausland: Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (ggf. mit Legalisation/Apostille und beglaubigter Übersetzung).
- Bei Bevollmächtigung (nur bei Zuzug aus Deutschland): Vollmacht, Ausweis der vollmachtgebenden Person sowie Ausweis der bevollmächtigten Person.
Hinweise
Bei Zuzug aus einem anderen Landkreis muss die Ummeldung des Kraftfahrzeuges beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen werden. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der Meldedaten kann direkt bei der Anmeldung beantragt werden.
Kosten
Gebührenfrei.
