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Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Bewohnerparkausweis erstmalig beantragen, verlängern, ändern oder bei Verlust neu ausstellen lassen.
Hinweise vorab
- Pro Anwohner wird nur ein Ausweis ausgestellt. Bei mehreren Fahrzeugen kann in begründeten Ausnahmefällen ein Ausweis auf mehrere wechselnde Kennzeichen ausgestellt werden.
- Bei vorhandenem Stellplatz oder Garage wird kein Ausweis ausgestellt.
- Der Ausweis gilt nur für Personenkraftwagen bis max. 2 Meter Höhe. Ausgeschlossen sind Kleinlastwagen, Wohnmobile, Campingwagen, Kleintransporter, Motorräder und Anhänger.
- Der Ausweis garantiert keinen freien Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
- Der Ausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
- Bei Wegfall der Voraussetzungen oder Falschangaben erlischt die Parkerlaubnis und der Ausweis ist unverzüglich zurückzugeben.
Erstmalige Beantragung
Online oder persönlich möglich. Gültigkeitsdauer: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Verlängerung
Online oder persönlich möglich, frühestens einen Monat vor Ablauf. Gültigkeitsdauer: erneut 1 Jahr.
Änderung
Nur persönlich möglich – bei Kennzeichenwechsel oder Umzug in ein anderes Parkgebiet.
Verlust
Verlust dem Bürgerservice melden. Neuausstellung online oder persönlich möglich. Die ursprüngliche Gültigkeit verlängert sich dadurch nicht.
Erforderliche Unterlagen
Immer mitbringen
- Fahrzeugschein des Kfz, für das der Ausweis ausgestellt werden soll.
- Führerschein im Original.
Wenn zutreffend
- Alter Bewohnerparkausweis (nur bei Änderung).
- Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Kfz, wenn Sie nicht Halter sind.
- Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) der berechtigten Person, wenn jemand anderes in Ihrem Namen vorspricht.
Kosten
Gebühren
- Erstbeantragung: 30,00 Euro
- Verlängerung: 30,00 Euro
- Änderung: 10,00 Euro
- Neuausstellung (Verlust): 10,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
