Michaelsberg

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Siegburg. Die Kämmerei verschickt ab heute die neuen Grundsteuerbescheide, die eine leichte Erhöhung für die Siegburgerinnen und Siegburger ausweisen. Zu den schon öfter erläuterten Hintergründen: Der Rat der Kreisstadt hat in seiner Sitzung am 16. April mehrheitlich beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 790 auf 815 Punkte anzuheben (wir berichteten). Ausgangspunkt ist die Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig war: Alle Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet. Zuständig für die Durchführung waren die jeweiligen Finanzämter.
Die Siegburger Zielrichtung, ausgedrückt ebenfalls durch einen Ratsbeschluss, war von Beginn an folgende: Die nicht zu beeinflussenden Reformergebnisse sollen durch Anwendung des Hebesatzes, über den man selbst entscheidet, zur "Aufkommensneutralität" gebracht werden. Man wollte nicht mehr einnehmen als vor der Reform, auch nicht weniger. Es sollte dieselbe Summe herauskommen.
Zunächst sah es so aus, als ob man den Hebesatz unberührt lassen könne. Es ergaben sich reformbedingt Verschiebungen für den Einzelnen, das Gesamtaufkommen blieb annähernd gleich. Da jedoch eine nicht unerhebliche Zahl von Widersprüchen gegen die neuen Bescheide des Finanzamts Erfolg hatte, verringerte sich das Volumen. Daher nun die moderate Steigerung. Für 13.000 von 14.000 Immobilienbesitzern beträgt die Erhöhung weniger als 50 Euro pro Jahr.
In einem Begleitschreiben wendet sich Bürgermeister Stefan Rosemann an die Empfänger: "Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Auch mit ihr finanzieren wir viele Leistungen, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind, etwa unsere Schulen und Kitas, die Pflege und den Ausbau unserer Infrastruktur sowie zahlreiche soziale und kulturelle Angebote."

Siegburg. Die Kämmerei verschickt ab heute die neuen Grundsteuerbescheide, die eine leichte Erhöhung für die Siegburgerinnen und Siegburger ausweisen. Zu den schon öfter erläuterten Hintergründen: Der Rat der Kreisstadt hat in seiner Sitzung am 16. April mehrheitlich beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 790 auf 815 Punkte anzuheben (wir berichteten). Ausgangspunkt ist die Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig war: Alle Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet. Zuständig für die Durchführung waren die jeweiligen Finanzämter.

Die Siegburger Zielrichtung, ausgedrückt ebenfalls durch einen Ratsbeschluss, war von Beginn an folgende: Die nicht zu beeinflussenden Reformergebnisse sollen durch Anwendung des Hebesatzes, über den man selbst entscheidet, zur "Aufkommensneutralität" gebracht werden. Man wollte nicht mehr einnehmen als vor der Reform, auch nicht weniger. Es sollte dieselbe Summe herauskommen.

Zunächst sah es so aus, als ob man den Hebesatz unberührt lassen könne. Es ergaben sich reformbedingt Verschiebungen für den Einzelnen, das Gesamtaufkommen blieb annähernd gleich. Da jedoch eine nicht unerhebliche Zahl von Widersprüchen gegen die neuen Bescheide des Finanzamts Erfolg hatte, verringerte sich das Volumen. Daher nun die moderate Steigerung. Für 13.000 von 14.000 Immobilienbesitzern beträgt die Erhöhung weniger als 50 Euro pro Jahr. 

In einem Begleitschreiben wendet sich Bürgermeister Stefan Rosemann an die Empfänger: "Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Auch mit ihr finanzieren wir viele Leistungen, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind, etwa unsere Schulen und Kitas, die Pflege und den Ausbau unserer Infrastruktur sowie zahlreiche soziale und kulturelle Angebote."

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