Wie ist die offizielle, hoheitliche Beflaggung geregelt? In NRW sind mehrere Tage im Jahr gesetzt, so der Grundgesetzgeburtstag am 23. Mai, der 17. Juni in Erinnerung an den 1953 blutig niedergeschlagenen Volksaufstand in der DDR und der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober. Abseits dieses wiederkehrenden Programms können Runderlasse aus Düsseldorf erfolgen, wenn hochgestellte Persönlichkeiten verstorben oder größere Unglücke geschehen sind. Die Flaggen wehen dann wie am Holocaust- und Volkstrauertag auf Halbmast.
In Eigenregie dürfen die Kommunen hissen, was ihnen im gesellschaftlich-demokratischen Sinn geeignet scheint. Die Entscheidung liegt beim Bürgermeister. Stefan Rosemann äußerte sich auf Social Media zu IDAHOBIT: "Der 17. Mai erinnert daran, dass Vielfalt, Respekt und Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeiten sind. Die Regenbogenflagge ist mehr als ein Symbol - sie steht für Sichtbarkeit, Solidarität und den festen Einsatz für gleiche Rechte."
In der Antwort der Verwaltung auf einen Antrag aus der Politik hieß es jüngst: "Die Stadtverwaltung wird neben einer dauerhaften Beflaggung mit der Fahne der Stadt Siegburg ergänzend wechselweise Beflaggungen zu besonderen Anlässen vornehmen, auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus."

