Titelbild - Michaelsberg

Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen

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  • Kurztext

    Im Volksmund werden mit Knöllchen "Verwarnungsgelder" gemeint, die von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen werden.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Ordnungswidrigkeit und ist im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.

    Sofern Sie ein "Knöllchen" bekommen haben, befestigen die Politessen an Ihrem Fahrzeug eine formlose Benachrichtigungskarte bzw. einen formlosen Benachrichtigungsbon. Der Verkehrsverstoß selbst wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bußgeldbescheid

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