Umzüge / Veranstaltungen
Kurztext
Um Umzüge oder Veranstaltungen durchzuführen, bedarf es einer gebührenpflichtigen Genehmigung.
Leistungsbeschreibung
Bearbeitung von Anträgen auf Durchführung von Veranstaltungen (Großveranstaltungen, Kundgebungen, Umzüge, Festzüge, Karnevalszüge, Radrennen usw.) auf öffentlichen Straßen sowie die Konzeption der jeweiligen Verkehrsregelungen nach § 29 StVO.
Unbedingt erforderlich sind eine schriftliche Antragstellung und das Vorlegen eines Verkehrszeichenplanes. Mit diesen werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden, Versorger und Dienstleister eingeholt. Die Antragstellung sollte vier Wochen vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Anträge / Formulare