Titelbild - Michaelsberg

Umzüge / Veranstaltungen

  • Kurztext

    Um Umzüge oder Veranstaltungen durchzuführen, bedarf es einer gebührenpflichtigen Genehmigung.


  • Leistungsbeschreibung

    Bearbeitung von Anträgen auf Durchführung von Veranstaltungen (Großveranstaltungen, Kundgebungen, Umzüge, Festzüge, Karnevalszüge, Radrennen usw.) auf öffentlichen Straßen sowie die Konzeption der jeweiligen Verkehrsregelungen nach § 29 StVO.

    Unbedingt erforderlich sind eine schriftliche Antragstellung und das Vorlegen eines Verkehrszeichenplanes. Mit diesen werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden, Versorger und Dienstleister eingeholt. Die Antragstellung sollte vier Wochen vor Maßnahmenbeginn erfolgen.


  • Kosten

    Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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