Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung von Veranstaltungen (Großveranstaltungen, Kundgebungen, Umzüge, Festzüge, Karnevalszüge, Radrennen usw.) auf öffentlichen Straßen ist beim Ordnungsamt zu beantragen.
Antragstellung
Unbedingt erforderlich sind eine schriftliche Antragstellung und das Vorlegen eines Verkehrszeichenplanes. Mit diesen werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden, Versorger und Dienstleister eingeholt. Die Antragstellung sollte vier Wochen vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Großveranstaltung
Bei der Durchführung einer Großveranstaltung sind in der Regel die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie der Einsatz von Hilfsorganisationen, Sanitäts- und Rettungsdiensten mit dem Amt für öffentliche Ordnung (unter Hinzuziehung weiterer Sicherheitsbehörden wie Polizei, Feuerwehr, Bauaufsicht etc.) zu besprechen. Zuständige Ansprechpartner werden Ihnen seitens der Ansprechpartner des Ordnungsamtes benannt.
Rechtsgrundlage
§ 29 StVO
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
