Titelbild - Michaelsberg

Tierschutz

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Tierhalter/-betreuer muss ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.

    Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz, z.B. Misshandlungen von Tieren, werden vom Amt für öffentliche Ordnung entgegengenommen und an den zuständigen Veterinär des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.

    Je nach Beurteilung des Veterinärs des Rhein-Sieg-Kreises kann gegen den Tierhalter/-betreuer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus kann ihm die Tierhaltung verboten werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien mitbringen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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