Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Ein Tierhalter/-betreuer muss ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.
Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz, z.B. Misshandlungen von Tieren, werden vom Amt für öffentliche Ordnung entgegengenommen und an den zuständigen Veterinär des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.
Je nach Beurteilung des Veterinärs des Rhein-Sieg-Kreises kann gegen den Tierhalter/-betreuer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus kann ihm die Tierhaltung verboten werden.
Erforderliche Unterlagen
Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien mitbringen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.
