Tierschutz
Kurztext
Ein Tierhalter/-betreuer muss ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter/-betreuer ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.
Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz werden im Amt für öffentliche Ordnung bearbeitet.
Hier können Sie Misshandlungen von Tieren anzeigen.Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien mitbringen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.
Die Anzeigen werden weitergeleitet an den zuständigen Veterinär der Kreisverwaltung Siegburg,
Je nach Beurteilung des Veterinärs der Kreisverwaltung kann gegen den Tierhalter/-betreuer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus kann ihm die Tierhaltung verboten werden.