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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Baubetriebsamt
Für den Rückschnitt von städtischen Hecken, Bäumen und Pflanzen auf städtischem Grundstück ist das Baubetriebsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.
Ordnungsamt
Für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Pflanzen auf Privatgrundstücken, die auf städtische Grundstücke überwachsen, ist das Ordnungsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.
