Titelbild - Michaelsberg

Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Onlineservice - Baumfällantrag
  • Kurztext

    Für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Grünflächen ist entweder das Amt für Baubetrieb und Immobilienmanagement oder das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.

  • Leistungsbeschreibung

    Amt für Baubetrieb und Immobilienmanagement

    Für den Rückschnitt von städtischen Hecken, Bäumen und Pflanzen auf städtischem Grundstück ist das Baubetriebsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.

    Amt für öffentliche Ordnung

    Für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Pflanzen auf Privatgrundstücken, die auf städtische Grundstücke überwachsen, ist das Ordnungsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.

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