Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Onlineservice - Baumfällantrag
Kurztext
Für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Grünflächen ist entweder das Amt für Baubetrieb und Immobilienmanagement oder das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.
Leistungsbeschreibung
Amt für Baubetrieb und Immobilienmanagement
Für den Rückschnitt von städtischen Hecken, Bäumen und Pflanzen auf städtischem Grundstück ist das Baubetriebsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.
Amt für öffentliche Ordnung
Für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Pflanzen auf Privatgrundstücken, die auf städtische Grundstücke überwachsen, ist das Ordnungsamt zuständig. Ob ein Rückschnitt notwendig oder realisierbar ist, ist vom Einzelfall abhängig.