Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Entsprechend § 4 a der Straßenordnung der Stadt Siegburg ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig.
Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständen zulässig.
Plakatieren ohne Genehmigung durch die Ordnungsbehörde ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.Rechtsgrundlage
