Plakatanschlag
Kurztext
Wenn Sie Plakate im öffentlichen Raum anbringen wollen, muss dies die Ordnungsbehörde genehmigen.
Leistungsbeschreibung
Entsprechend § 4 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Siegburg ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig.
Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständen zulässig.
Plakatieren ohne Genehmigung durch die Ordnungsbehörde ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.