Titelbild - Michaelsberg

Plakatanschlag

  • Kurztext

    Wenn Sie Plakate im öffentlichen Raum anbringen wollen, muss dies die Ordnungsbehörde genehmigen.

  • Leistungsbeschreibung

    Entsprechend § 4 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Siegburg ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig.

    Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständen zulässig.
    Plakatieren ohne Genehmigung durch die Ordnungsbehörde ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.