Parkausweis für Schwerbehinderte
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Kurztext
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen.
Leistungsbeschreibung
- Dient als Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis
- Dieser Personenkreis kann auf Antrag verschiedene Parkerleichterungen erhalten und von verschiedenen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit werden
- Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze
- Befreiung von Parkgebühren
- befristetes Parken in eingeschränkten Halteverboten und Anwohnerbereichen etc.
- Voraussetzung für die Ausstellung des Schwerbehindertenparkaus ist das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (blind) in dem Schwerbehindertenausweis
- Beantragung durch einen Dritten ist möglich
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
- Personalausweis
- Lichtbild