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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
- Dient als Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis
- Dieser Personenkreis kann auf Antrag verschiedene Parkerleichterungen erhalten und von verschiedenen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit werden
- Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze
- Befreiung von Parkgebühren
- befristetes Parken in eingeschränkten Halteverboten und Anwohnerbereichen etc.
- Voraussetzung für die Ausstellung des Schwerbehindertenparkausweises ist eines der folgenden beiden Merkmale im Schwerbehindertenausweis
- "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
- "BL" (blind)
- Beantragung durch einen Dritten ist möglich
Rechtsgrundlage
- § 46 StVO
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
- Personalausweis
- Lichtbild
