Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Ein Antrag auf Auskunft kann online, persönlich und schriftlich entgegen genommen werden.
Einfache Melderegisterauskunft
- Jeder kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten
- Diese kann mit vier melderechtlichen Angaben der Person im Bürgerservice beantragt werden
- Sie sollten mindestens den Familiennamen, den Vornamen, die Ihnen letzte bekannte Siegburger Anschrift sowie das Geburtsdatum nennen können
- In der einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Für die Beantragung benötigt der Antragssteller einen Nachweis über ein berechtigtes Interesse, z.B. einen Zahlungsbefehl, einen Vollstreckungsbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, etc.
- Hierbei können Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort mitgeteilt werden
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit den Ihnen bekannten Daten
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft
- 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft (bei berechtigtem Interesse)
- 15,00 €
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Per Überweisung (nur bei schriftlichen Anfragen)
- Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt der Auskunft auf das Ihnen dort angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck.
- Kreditkarte
- Die Gebühr wird auch für eine negative Auskunft erhoben.
Bearbeitungsdauer
Schriftliche Anfragen werden in der Regel noch am Tag des Eingangs bearbeitet.
