Jugendschutzuntersuchung
Onlineservice - Untersuchungsberechtigungsschein
Kurztext
Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim jeweiligen Arzt durchführen lassen.
Leistungsbeschreibung
- Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim jeweiligen Arzt durchführen lassen
- Für diese Untersuchung benötigen Sie den "Untersuchungsberechtigungsschein", welchen Sie online beantragen können
- Die Jugendschutzuntersuchung gilt 2 Jahre lang
- Sollten Fragen zur Jugendschutzuntersuchung auftreten, melden Sie sich gerne beim hiesigen Gesundheitsamt (Rhein-Sieg-Kreis)
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument