Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
- Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim jeweiligen Arzt durchführen lassen.
- Für diese Untersuchung benötigen Sie den "Untersuchungsberechtigungsschein", welchen Sie online beantragen können.
- Die Jugendschutzuntersuchung gilt 2 Jahre lang.
- Sollten Fragen zur Jugendschutzuntersuchung auftreten, melden Sie sich gerne beim hiesigen Gesundheitsamt (s. Link).
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
