Titelbild - Michaelsberg

Jugendschutzuntersuchung

Onlineservice - Untersuchungsberechtigungsschein
  • Kurztext

    Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim jeweiligen Arzt durchführen lassen.

  • Leistungsbeschreibung

    • Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim jeweiligen Arzt durchführen lassen
    • Für diese Untersuchung benötigen Sie den "Untersuchungsberechtigungsschein", welchen Sie online beantragen können
    • Die Jugendschutzuntersuchung gilt 2 Jahre lang
    • Sollten Fragen zur Jugendschutzuntersuchung auftreten, melden Sie sich gerne beim hiesigen Gesundheitsamt (Rhein-Sieg-Kreis)
  • Erforderliche Unterlagen

    Ausweisdokument

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