Immissionsschutz
Kurztext
Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst.
Leistungsbeschreibung
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche schädliche Umwelteinflüsse, die Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft herbeiführen.
Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, insbesondere die Menschen und die Natur vor derartigen schädlichen Einflüssen zu schützen.
Sofern der Verdacht von schädlichen Immissionen besteht, können sich ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Ordnungsamt wenden.
Das Ordnungsamt geht dann - ggf. unter Einschaltung weiterer Behörden - dem geäußerten Verdacht nach.
Erforderliche Unterlagen
Art der Antragstellung: mündlich oder formlos schriftlich