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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Gewerberegisterauskunft kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Gebühr erteilt werden.
Rechtsgrundlage
- §14 GewO
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister muss schriftlich im Amt für öffentliche Ordnung eingereicht werden und folgende Angaben enthalten
- Firmierung beziehungsweise Adresse des Absenders
- Name, Adresse und Betriebssitz der / des Erfragten (so weit bekannt)
Des weiteren sollte der Anfrage vorzugsweise ein Verrechnungsscheck beiliegen, auf welchem dann von dem Sachbearbeiter die zu zahlende Gebühr direkt eingetragen werden kann.
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörde: 25,00 €
Zahlungsmöglichkeiten
Vorzugsweise
- Verrechnungsscheck
Ausnahmsweise:
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
