Titelbild - Michaelsberg

Gewerberegisterauskunft

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewerberegisterauskunft kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Gebühr erteilt werden.

  • Rechtsgrundlage

    • §14 GewO
  • Erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister muss schriftlich im Amt für öffentliche Ordnung eingereicht werden und folgende Angaben enthalten

    • Firmierung beziehungsweise Adresse des Absenders
    • Name, Adresse und Betriebssitz der / des Erfragten (so weit bekannt)

    Des weiteren sollte der Anfrage vorzugsweise ein Verrechnungsscheck beiliegen, auf welchem dann von dem Sachbearbeiter die zu zahlende Gebühr direkt eingetragen werden kann.

  • Kosten

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €

    Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörde: 25,00 €

    Zahlungsmöglichkeiten

    Vorzugsweise

    • Verrechnungsscheck

    Ausnahmsweise:

    • Bar
    • EC-Karte
    • Kreditkarte

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