Gewerbe anmelden
Kurztext
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung eines Gewerbes.
Leistungsbeschreibung
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit persönlich erfolgen, da so vor Ort eine abschließende Erfassung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Ausweis
- Meldebescheinigung
- bei jur. Personen und Personengesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister (unterschriebener Notarvertrag falls Handelsregistereintrag noch nicht erfolgt ist)
- bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten Vollmacht sowie Pass oder Ausweis des Bevollmächtigten und der vertretenen Person
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 - 33,00 €- 26,00 € Gewerbean- und -ummeldung natürliche Person
- 33,00 € Gewerbean- und -ummeldung juristische Person
- 13,00 € jeder weitere gesetzlliche Vertreter
- 15,00 € Duplikat Gewerbemeldung
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Weiterführende Informationen
Sofern Ihnen die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt und unterschrieben unter Beifügung der Kopie Ihres Personalausweises an die obenstehende E-Mailadresse oder Postanschrift senden. Im Nachgang erhalten Sie von uns eine Rechnung über die jeweilige Verwaltungsgebühr, die innerhalb von 3 Wochen zahlbar ist. Außerdem besteht die Möglichkeit über den eingefügten Button “zum Onlineservice“ das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zu nutzen und dort unter Zahlung der Verwaltungsgebühr die Anmeldung selbständig vorzunehmen.
Anträge / Formulare