Wohnsitz anmelden
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Wohnsitzmeldung
Kurztext
Hier können Sie Ihren Wohnsitz direkt online anmelden.
Leistungsbeschreibung
Wann muss ich mich anmelden?
- Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt oder aus dem Ausland nach Siegburg, müssen Sie sich im Bürgerservice der Stadt Siegburg anmelden
- Dort wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweise vorgenommen
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
- Die Meldefrist beträgt 14 Tagen nach Einzug in die Siegburger Wohnung
Muss ich persönlich vorsprechen?
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen
- Dann sind zusätzlich eine Vollmacht, der Ausweis des Vollmachtgebers, sowie der Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten im Original vorzulegen
- Bei Zuzug aus dem Ausland ist es nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht
- Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
- Gibt es keine Ausweisdokumente, so ist zwingend die Geburtsurkunden im Original (bei ausländischen Urkunden mit staatlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen
- Bei Mietern: Bestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug in Form der Wohnungsgeberbestätigung (siehe "Formulare")
-> Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung NICHT MÖGLICH! - Bei Eigentümern: Bei einem Einzug ins Eigenheim wird die Wohnungsgeberbestätigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt
- Dies kann vor Ort im Bürgerservice gemacht werden
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, wird die Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt
- Bei ausländischen Urkunden ist im Einzelfall eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich, zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers
- Urkunden und Übersetzungen sowie Heirats- bzw. Geburtsurkunde müssen im Original vorgelegt werden
Hinweise zur Wohnungsgeberbestätigung:
- Die Bestätigung kann vom Antragsteller/ Wohnungsgeber an den Bürgerservice versandt werden oder bei der Vorsprache mitgebracht werden
- Die Vorlage des Mietvertrages ist für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes nicht ausreichend!
Kosten
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Anmeldung und Umschreibung des Kraftfahrzeuges:
- Ziehen Sie aus einem anderen Landkreis nach Siegburg, muss die Änderung der Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgenommen werden.
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe:- Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten. Dies muss bei der An- bzw. Ummeldung beim Bürgerservice beantragt werden.
Anträge / Formulare