Titelbild - Michaelsberg

Wohnsitz anmelden

Online-Terminreservierung
Wohnsitzmeldung
  • Kurztext

    Hier können Sie Ihren Wohnsitz direkt online anmelden.

  • Leistungsbeschreibung

    Wann muss ich mich anmelden?

    • Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt oder aus dem Ausland nach Siegburg, müssen Sie sich im Bürgerservice der Stadt Siegburg anmelden
    • Dort wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweise vorgenommen

    Welche Fristen gelten für die Anmeldung?

    • Die Meldefrist beträgt 14 Tagen nach Einzug in die Siegburger Wohnung

    Muss ich persönlich vorsprechen?

    • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen
      • Dann sind zusätzlich eine Vollmacht, der Ausweis des Vollmachtgebers, sowie der Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten im Original vorzulegen
    • Bei Zuzug aus dem Ausland ist es nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht
    • Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
    • Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
      • Gibt es keine Ausweisdokumente, so ist zwingend die Geburtsurkunden im Original (bei ausländischen Urkunden mit staatlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen
    • Bei Mietern: Bestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug in Form der Wohnungsgeberbestätigung (siehe "Formulare")
      -> Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung NICHT MÖGLICH!
    • Bei Eigentümern: Bei einem Einzug ins Eigenheim wird die Wohnungsgeberbestätigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt
      • Dies kann vor Ort im Bürgerservice gemacht werden
    • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, wird die Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt
      • Bei ausländischen Urkunden ist im Einzelfall eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich, zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers
      • Urkunden und Übersetzungen sowie Heirats- bzw. Geburtsurkunde müssen im Original vorgelegt werden

    Hinweise zur Wohnungsgeberbestätigung:

    • Die Bestätigung kann vom Antragsteller/ Wohnungsgeber an den Bürgerservice versandt werden oder bei der Vorsprache mitgebracht werden
    • Die Vorlage des Mietvertrages ist für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes nicht ausreichend!
  • Kosten

    • Die Anmeldung ist gebührenfrei.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Anmeldung und Umschreibung des Kraftfahrzeuges:

    • Ziehen Sie aus einem anderen Landkreis nach Siegburg, muss die Änderung der Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgenommen werden.


    Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe:

    • Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten. Dies muss bei der An- bzw. Ummeldung beim Bürgerservice beantragt werden.
  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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