Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wann muss ich mich nicht abmelden?
- Wenn Sie aus Siegburg wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig.
- Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Siegburg.
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn
- Sie ins Ausland wegziehen,
- Sie Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder
- kein fester Wohnsitz mehr besteht
Welche Fristen gelten für die Abmeldung?
- Die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug vorzunehmen.
- Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Wohnungsauszug erfolgen.
Muss ich persönlich vorsprechen?
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters im Original vorzulegen.
- Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Abmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Bei einer Abmeldung im Familienverband werden die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen benötigt
- Gibt es keine Ausweisdokumente, so ist zwingend die Geburtsurkunden im Original (bei ausländischen Urkunden mit staatlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen
- Ggf. eine Vollmacht
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
