Wenn Sie aus Siegburg wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig
Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Siegburg.
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn
Sie ins Ausland wegziehen,
Sie Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder
kein fester Wohnsitz mehr besteht
Welche Fristen gelten für die Abmeldung?
Die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug vorzunehmen
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Wohnungsauszug erfolgen
Muss ich persönlich vorsprechen?
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters im Original vorzulegen
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Abmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Bei einer Abmeldung im Familienverband werden die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen benötigt
Gibt es keine Ausweisdokumente, so ist zwingend die Geburtsurkunden im Original (bei ausländischen Urkunden mit staatlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen