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Leistungsbeschreibung
Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten Fluglaternen steigen zu lassen. Sondergenehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Ordnungsbehörde zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)
An wen muss ich mich wenden?
