Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten Fluglaternen steigen zu lassen. Sondergenehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten Fluglaternen steigen zu lassen. Sondergenehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.