Fluglaternen
Leistungsbeschreibung
Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten Fluglaternen steigen zu lassen. Sondergenehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Ordnungsbehörde zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)