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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Fischereischein
- Der Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.
- Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt werden.
- Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.
Jugendfischereischein
- Personen, welche das 10. Lebensjahr erreicht haben und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, können den Jugendfischeischein beantragen.
- Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden.
- Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
- Der Jugendfischereischein kann nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.
Sonderfischereischein
- Der Sonderfischereischein kann für Personen, welche aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt werden.
- Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
- Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.
- Weiterhin können Personen, welche nicht oder nicht länger als ein Jahr in der BRD gemeldet sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Sonderfischeischein beantragen.
- Dieser Fischereischein kann jedoch nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.
Wenn Sie Fragen zur Fischerprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rhein-Sieg-Kreis.
Erforderliche Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Erstantrag:
- Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
- Passfoto
- beim Fischereischein: Nachweis der Fischerprüfung (Original)
- Evtl. Vollmacht
Verlängerung:
- Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
- Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
- alter Fischereischein
- Evtl. Vollmacht
Kosten
- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € Fünfjahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
