Fischereischein
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Kurztext
Das Gestatten des Angelns oder Fischens ist von einem Fischereischein abhängig, der mit einer bestandenen Fischerprüfung erbracht wird.
Leistungsbeschreibung
Fischereischein
- Der Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden
- Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt werden
- Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden
Jugendfischereischein
- Personen, welche das 10. Lebensjahr erreicht haben und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, können den Jugendfischeischein beantragen
- Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden
- Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
- Der Jugendfischereischein kann nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.
Sonderfischereischein
- Der Sonderfischereischein kann für Personen, welche aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt werden
- Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
- Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden
- Weiterhin können Personen, welche nicht oder nicht länger als Jahr in der BRD gemeldet sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Sonderfischeischein beantragen
- Dieser Fischereischein kann jedoch nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden
Wenn Sie fragen zur Fischerprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rhein-Sieg-Kreis.
Erforderliche Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
- Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden
- Evtl. Vollmacht
Erstantrag:
- Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
- Passfoto
- beim Fischereischein: Nachweis der Fischerprüfung (Original)
- Evtl. Vollmacht
Verlängerung:
- Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
- Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
- alter Fischereischein
- Evtl. Vollmacht
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 - 48,00 €- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € Fünfjahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
Zahlungsmöglichkeiten
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte