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Fischereischein

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Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Fischereischein

    • Der Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.
    • Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt werden.
    • Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.

    Jugendfischereischein

    • Personen, welche das 10. Lebensjahr erreicht haben und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, können den Jugendfischeischein beantragen.
    • Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden.
    • Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
    • Der Jugendfischereischein kann nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

    Sonderfischereischein

    • Der Sonderfischereischein kann für Personen, welche aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt werden.
    • Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
    • Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.
    • Weiterhin können Personen, welche nicht oder nicht länger als ein Jahr in der BRD gemeldet sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Sonderfischeischein beantragen.
      • Dieser Fischereischein kann jedoch nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

    Wenn Sie Fragen zur Fischerprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rhein-Sieg-Kreis.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
    • Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

    Erstantrag:

    • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
    • Passfoto
    • beim Fischereischein: Nachweis der Fischerprüfung (Original)
    • Evtl. Vollmacht

    Verlängerung:

    • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
    • Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
    • alter Fischereischein
    • Evtl. Vollmacht
  • Kosten

    • 16,00 € Jahresfischereischein
    • 48,00 € Fünfjahresfischereischein
    • 8,00   € Jugendfischereischein 

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