Titelbild - Michaelsberg

Fischereischein

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  • Kurztext

    Das Gestatten des Angelns oder Fischens ist von einem Fischereischein abhängig, der mit einer bestandenen Fischerprüfung erbracht wird.

  • Leistungsbeschreibung

    Fischereischein

    • Der Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden
    • Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt werden
    • Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden

    Jugendfischereischein

    • Personen, welche das 10. Lebensjahr erreicht haben und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, können den Jugendfischeischein beantragen
    • Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden
    • Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
    • Der Jugendfischereischein kann nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

    Sonderfischereischein

    • Der Sonderfischereischein kann für Personen, welche aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt werden
    • Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
    • Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden
    • Weiterhin können Personen, welche nicht oder nicht länger als Jahr in der BRD gemeldet sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Sonderfischeischein beantragen
      • Dieser Fischereischein kann jedoch nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden

    Wenn Sie fragen zur Fischerprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rhein-Sieg-Kreis.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
    • Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden
    • Evtl. Vollmacht

    Erstantrag:

    • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
    • Passfoto
    • beim Fischereischein: Nachweis der Fischerprüfung (Original)
    • Evtl. Vollmacht

    Verlängerung:

    • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
    • Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
    • alter Fischereischein
    • Evtl. Vollmacht
  • Kosten

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 - 48,00 €


    • 16,00 € Jahresfischereischein
    • 48,00 € Fünfjahresfischereischein
    • 8,00   € Jugendfischereischein 

    Zahlungsmöglichkeiten

    • bar
    • EC-Karte
    • Kreditkarte

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