Titelbild - Michaelsberg

Beglaubigungen

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  • Kurztext

    Sie möchten Unterlagen beglaubigen lassen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

  • Leistungsbeschreibung

    Welche Unterlagen kann ich wo beglaubigen lassen?

    • Ablichtungen, Ausweisdokumente, Pläne, Zeichnungen, Zeugnisse usw. werden im Bürgerservice der Stadt Siegburg beglaubigt
    • Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden können nicht im Bürgerservice beglaubigt werden, hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat

    Wo kann ich meine Unterlagen öffentlich Beglaubigen lassen?

    • Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden
  • Rechtsgrundlage

    • Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
  • Erforderliche Unterlagen

    • Kopien der zu beglaubigenden Originalunterlagen sind bei der Beantragung mitzubringen
    • zu beglaubigendes Originaldokument
    • Personalausweis oder Reisepas
  • Kosten

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 - 4,20 €

    • Unterschriftsbeglaubigungen:
      • 2,50 € je Seite
      • ab der 10. Seite, je angefangene halbe Stunde 24,00 €
    • Beglaubigung von Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen etc.
      • 4,20 € pro Dokument
      • ab dem 5. Dokument, je angefangene halbe Stunde 24,00 €  

    Zahlungsmöglichkeiten

    • bar
    • EC-Karte
    • Kreditkarte

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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