Beglaubigungen
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Kurztext
Sie möchten Unterlagen beglaubigen lassen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Leistungsbeschreibung
Welche Unterlagen kann ich wo beglaubigen lassen?
- Ablichtungen, Ausweisdokumente, Pläne, Zeichnungen, Zeugnisse usw. werden im Bürgerservice der Stadt Siegburg beglaubigt
- Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden können nicht im Bürgerservice beglaubigt werden, hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat
Wo kann ich meine Unterlagen öffentlich Beglaubigen lassen?
- Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden
Rechtsgrundlage
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
- Kopien der zu beglaubigenden Originalunterlagen sind bei der Beantragung mitzubringen
- zu beglaubigendes Originaldokument
- Personalausweis oder Reisepas
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 - 4,20 €
- Unterschriftsbeglaubigungen:
- 2,50 € je Seite
- ab der 10. Seite, je angefangene halbe Stunde 24,00 €
- Beglaubigung von Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen etc.
- 4,20 € pro Dokument
- ab dem 5. Dokument, je angefangene halbe Stunde 24,00 €
Zahlungsmöglichkeiten
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Unterschriftsbeglaubigungen: