Befreiung von der Ausweispflicht
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Kurztext
Wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und aufgrund dieser Tatsache über eine Pflegestufe verfügt, kann von der Ausweispflicht befreit werden.
Leistungsbeschreibung
Wer ist berechtigt?
- Von der Ausweispflicht kann befreit werden, wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und aufgrund dieser Tatsache über eine Pflegestufe verfügt
- Welche Pflegestufe erteilt wurde, ist irrelevant
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Pflegestufe (vom medizinischen Dienst oder der Krankenkasse)
- Vollmacht über die Befreiung von der Ausweispflicht (original) oder
- Bestallungsurkunde (original)
- Ausweis des/der Antragsteller:in
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
Anträge / Formulare