Titelbild - Michaelsberg

Befreiung von der Ausweispflicht

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  • Kurztext

    Wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und aufgrund dieser Tatsache über eine Pflegestufe verfügt, kann von der Ausweispflicht befreit werden.

  • Leistungsbeschreibung

    Wer ist berechtigt?

    • Von der Ausweispflicht kann befreit werden, wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und aufgrund dieser Tatsache über eine Pflegestufe verfügt
    • Welche Pflegestufe erteilt wurde, ist irrelevant
  • Rechtsgrundlage

    • Personalausweisgesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Pflegestufe (vom medizinischen Dienst oder der Krankenkasse)
    • Vollmacht über die Befreiung von der Ausweispflicht (original) oder
    • Bestallungsurkunde (original)
    • Ausweis des/der Antragsteller:in
    • Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • Anträge / Formulare

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