Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Bei der Einrichtung von Baustellen sind die Anträge der Unternehmen zu prüfen. Anschließend erfolgt die Festlegung, welche die verkehrsgünstigste Beschilderung ist und über welchen Zeitraum die Baustelle bestehen soll.
Unbedingt erforderlich sind eine schriftliche Antragstellung und das Vorlegen eines Verkehrszeichenplanes. Mit diesen werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden, Versorger und Dienstleister eingeholt. Die Antragstellung sollte vier Wochen vor Maßnahmebeginn erfolgen.
Ordnungsamt
Für Gefahrenstellen und Arbeiten über dem Erdboden ist das Ordnungsamt zuständig.
Baubetriebsamt
Für Gefahrenstellen und Arbeiten unter dem Erdboden ist das Baubetriebsamt zuständig.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
