Titelbild - Michaelsberg

Wildschäden

  • Kurztext

    Als Wildschaden werden durch Wild verursachte Schäden bezeichnet, insbesondere solche in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.  

  • Leistungsbeschreibung

    • Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Siegburg, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, angezeigt werden.
    • Im Anschluss an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.
    • Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.
    • Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.

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