Titelbild - Michaelsberg

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Meldedaten

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  • Kurztext

    Als Einwohner der Stadt Siegburg haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten an Dritte.

  • Leistungsbeschreibung

    Gegen welche Datenübermittlungen kann Widerspruch eingelegt werden?

    • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)*
    • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)
    • an Parteien u.a. (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
    • bei Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)

    * Ein Widerspruch ist ausgeschlossen, wenn Ihre Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

    Wie können Sie Widerspruch einlegen?

    • Sie können den Widerspruch jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl einlegen, als auch wieder aufheben.
    • Hierzu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
      • Online (s. "zum Onlineservice")
      • Persönlich im Bürgerservice
  • Rechtsgrundlage

    Das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Meldedaten ergibt sich aus dem „Bundesmeldegesetz“ (BMG).

  • Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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