Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
- Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird, Ihre Hauptwohnung. Die zweite Wohnung ist dann die Nebenwohnung.
- Bei dem Bezug einer Nebenwohnung in Siegburg, sind Sie verpflichtet sich binnen zwei Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Muss ich persönlich vorsprechen?
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Dann sind zusätzlich eine Vollmacht, der Ausweis des Vollmachtgebers, sowie der Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten im Original vorzulegen.
- Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Anmeldung im Familienverband
- Bei der Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen.
- Gibt es keine Ausweisdokumente, so sind zwingend die Geburtsurkunden im Original (bei ausländischen Urkunden mit staatlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen.
Mieter
- Als Mieter benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug in Form der Wohnungsgeberbestätigung (siehe "Anträge / Formulare").
Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist eine Ummeldung NICHT MÖGLICH!
Eigentümer
- Bei einem Einzug ins Eigenheim wird die Wohnungsgeberbestätigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt.
Dies kann vor Ort im Bürgerservice gemacht werden.
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
