Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Persönliche Vorsprache
- Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Belegart (N oder 0) entweder an den Antragsteller oder die benannte Behörde übersandt.
Beantragung im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BFJ)
- Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ (siehe Link) zu erreichen.
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Vorsprache
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- zur Vorlage bei einer Behörde, deren genaue Anschrift (nur bei Behördenauskunft), da die Gewerbezentralregisterauskunft direkt dorthin gesandt wird
- der Verwendungszweck (muss bei der Beantragung angegeben werden)
Kosten
Die Gebühren beträgt 13,00 €.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 4 Wochen
