Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
Kurztext
Hier können Sie einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen beantragen.
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Betriebe, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen.
In Ausnahmefällen ist die Beantragung einer mündlichen Genehmigung möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für diese Dienstleistung werden seitens der Kreisstadt Siegburg keine Unterlagen von Ihnen benötigt.
Kosten
Die Gebühren betragen je nach Gültigkeitsdauer 30,00 bis 400,00 €.