Titelbild - Michaelsberg

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

  • Kurztext

    Hier können Sie einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen beantragen.

  • Leistungsbeschreibung

    Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Betriebe, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen.

    In Ausnahmefällen ist die Beantragung einer mündlichen Genehmigung möglich.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für diese Dienstleistung werden seitens der Kreisstadt Siegburg keine Unterlagen von Ihnen benötigt.

  • Kosten

    Die Gebühren betragen je nach Gültigkeitsdauer 30,00 bis 400,00 €.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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