Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Bei Gefahren für
- Leben,
- Gesundheit,
- persönliche Freiheit oder
- ähnliche schutzwürdige Interessen
von meldepflichtigen Personen kann eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen werden.
- Die Entscheidung, ob eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen wird, ist einzelfallabhängig
- Eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice ist notwendig
Rechtsgrundlage
Kosten
Für die Eintragung fallen keine Gebühren an.
