Auskunftssperre oder Sperrvermerk beantragen
Kurztext
Hier können Sie eine Auskunftssperre oder einen Sperrvermerk beantragen.
Leistungsbeschreibung
Bei Gefahren für
- Leben,
- Gesundheit,
- persönliche Freiheit oder
- ähnliche schutzwürdige Interessen
von meldepflichtigen Personen kann eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen werden.
- Die Entscheidung, ob eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen wird, ist einzelfallabhängig
- Eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice ist notwendig
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Bezüglich der erforderlichen Unterlagen, für die Beantragung einer Auskunftssperre, empfehlen wir eine vorherige Nachfrage beim Bürgerservice
Kosten
Für die Eintragung fallen keine Gebühren an