Titelbild - Michaelsberg

Hunde-Angelegenheiten

Hunde-Angelegenheiten
  • Kurztext

    Hier können Sie Verwaltungsdienstleistungen rund um den Hund direkt online durchführen.

    Hunde sind in Nordrhein-Westfalen generell an der Leine zu führen.

  • Leistungsbeschreibung

    Ab Mai 2019 haben Sie die Möglichkeit viele Verwaltungsdienstleistungen rund um den Hund direkt online von zu Hause aus durchzuführen.

    Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:

    Für einen neuen Hund in Ihrem Haushalt

    • Anmeldung
    • Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes/Hundes bestimmter Rassen

    Für einen bereits angemeldeten Hund

    • Abmeldung
    • nachträgliche Anzeige eines großen Hundes (40/20)
    • Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung
    • Verlustmeldung Hundesteuermarke
    • Antrag auf Befreiung von der Leinen-/Maulkorbpflicht

    Alle weiteren Informationen, sowie nötige Unterlagen, Gebühren usw. werden im Laufe der Online-Dienstleistung erklärt.

    Sollten Sie Ihren Hund nicht online an- oder abmelden wollen, gelten folgende Bedingungen:
    Die An- bzw. Abmeldung eines Hundes erfolgt mit einem entsprechenden Hundesteuerformular. Diese ist binnen 14 Tagen vorzunehmen. Die An- bzw. Abmeldung muss schriftlich erfolgen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache oder der postalischen Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Hundesteuerformulars. Das Formular ist vollständig auszufüllen. Den Vordruck finden Sie in der Rubrik "Formulare". Eine telefonische An- bzw. Abmeldung ist nicht möglich.

    Bei Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt einmalig. Bei Verlust der Steuermarke wird gegen eine Gebühr von derzeit 5,00 € (Stand August 2015) eine neue Marke bei Vorlage der entsprechenden Quittung ausgehändigt. Die Gebühr ist bei der hiesigen Stadtkasse (Zimmer 16) zu entrichten. Bei Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke zurückzugeben.

    Bei Wegzug in eine andere Kommune erfolgt keine automatische Abmeldung des Hundes, auch nicht durch Anmeldung des Hundes in der neuen Kommune. Sollte der Hund an einen anderen Besitzer abgegeben werden, sind der Vor- und Zuname sowie die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

    Bei Tod des Hundes reicht die Bescheinigung des Tierarztes aus.

    Ganz wichtig: Sollte der Hund sterben und ein neuer unmittelbar angeschafft werden, ist der alte ab- und der neue anzumelden. Die Steuermarken sind an den jeweiligen Hund und Halter gebunden, so dass die Marke nicht auf den neuen Hund übertragen werden kann. Dieser bekommt eine eigene Steuermarkennummer.

    Nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW sind Hunde mit einer Schafthöhe von mindestens 40 cm bzw. Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 kg beim Amt für öffentliche Ordnung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das Formular. Der Anmeldung sind ein Sachkundenachweis (diesen erhalten Sie beim Veterinäramt oder bei jedem Tierarzt), ein Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes, Hunde-Impfpass sowie die Bescheinigung über Mikrochipkennzeichnung beizufügen.

     Wo melde ich den Hund an?

    alle Hunde

    • Jeder Hund ist beim Amt für Finanz- und Steuermanagement anzumelden.

    große Hunde

    • Hunde mit einer Schafthöhe von mind. 40 cm bzw. Hunde mit einem Gewicht von mind. 20 kg sind zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung anzumelden

  • Rechtsgrundlage

    • Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
    • Hundesteuersatzung der Kreisstadt Siegburg
    • Landeshundegesetz NRW
    • Straßenordnung der Stadt Siegburg
  • Erforderliche Unterlagen

    Je nach Dienstleistung werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

    Anmeldung

    • Mikrochip-Kennzeichnung
    • ggf. Foto des Mischlings
    • ggf. Sachkunde-Nachweis
    • ggf. Hundehalter-Haftpflichtversicherung

    Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes/Hundes bestimmter Rassen

    • Sachkunde-Nachweis
    • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Mikrochip-Kennzeichnung 
    • Nachweis über ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes (z.B. Grundriss-Skizze, Lageplan, Fotos) 

    Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung

    • Nachweis der Berechtigung auf Hundesteuerbefreiung

    Abmeldung

    • ggf. Tierärztliche Bescheinigung
  • Kosten

    Für die Anmeldung und Abmeldung eines kleinen Hundes fallen keine Gebühren an.

    Für die Anmeldung eines großen Hundes nach §11 LHundG NRW (ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm) fällt eine Gebühr von 25,00 € an.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich (Stand August 2015):

    • für einen Hund 95,00 €
    • bei zwei Hunden im Haushalt je Hund 120,00 €
    • bei drei und mehr Hunden im Haushalt je Hund 145,00 €
    • für einen gefährlichen Hund 1.100,00 €

    Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt und ist in vierteljährlichen Beträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung mit Fälligkeit 15.02. möglich.

  • Anträge / Formulare

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