Titelbild - Michaelsberg

Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweis
Online-Terminreservierung
  • Kurztext

    Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in einer bestimmten Siegburger Zone.

  • Leistungsbeschreibung

    Sie wollen einen Bewohnerparkausweis erstmalig beantragen? Sie wollen ihren bereits ausgestellten Ausweis ändern oder verlängern lassen? Ist Ihnen Ihr bisheriger Bewohnerparkausweis verloren gegangen?

    Wichtige Hinweise und Antragsvoraussetzungen

    • Pro Anwohner:in wird nur ein Ausweis ausgestellt. Bei mehreren PKWs kann ein Ausweis auf mehrere (wechselnde) Kennzeichen ausgestellt werden.
    • Ist ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden, wird - unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Fahrzeuge - kein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
    • Es werden nur Ausweise für Personenkraftwagen bis zu einer Höhe von max. 2 Metern ausgegeben. Kleinlastwagen, Wohnmobile, Campingwagen, Kleintransporter, Motorräder, Anhänger u.ä. sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
    • Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
    • Bei Wegfall der Voraussetzungen erlischt die Parkerlaubnis. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
    • Bei Falschangaben wird die Parkerlaubnis sofort widerrufen. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
    • Der Parkausweis ist gut sichtbar im PKW auszulegen. Bei Nichtbeachtung haben Sie keinen Schutz vor einer Verwarnung nach der Straßenverkehrsordnung.

    Erstmalige Beantragung des Bewohnerparkausweises

    • Erstanträge können online oder persönlich gestellt werden.
    • Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

    Verlängerung des Bewohnerparkausweises

    • Sollte sich nichts an Ihrer bisherigen Wohnsituation geändert haben, ist eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises einmal im Jahr notwendig. Diese kann ab einem Monat vor Ablauf des Ausweises beantragt werden.
    • Der Parkausweis kann online oder persönlich verlängert werden.

    Änderung des Bewohnerparkausweises

    • Eine Änderung ist notwendig, wenn sich Ihr Autokennzeichen geändert hat oder Sie in ein anderes Parkgebiet umgezogen sind.
    • Eine Änderung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen.

    Neuausstellung des Bewohnerparkausweises im Verlustfall

    • Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist dem städtischen Bürgerservice mitzuteilen.
    • Die Neuausstellung kann sowohl online, als auch persönlich beantragt werden.
    • Eine Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeit von einem Jahr ergibt sich durch die Neuausstellung nicht.

    Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete

    • Einen Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete finden Sie weiter unten.
  • Erforderliche Unterlagen

    Für Erstausstellung, Verlängerung und Änderung:

    • Fahrzeugschein des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll*
    • Führerschein im Original
    • alter Bewohnerparkausweis (nur bei Änderung)

    Falls Sie nicht der Halter des KFZ sind:

    • einen Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll (siehe "Formulare")

    Falls eine andere Person in Ihrem Name die persönliche Vorsprache vornimmt:

    • eine Vollmacht zur Berechtigung der Antragstellung
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall mit Meldebescheinigung) im Original

    *Bei Nutzung mehrerer KFZ wird ein Ausweis auf (mehrere) Kennzeichen ausgestellt. Dazu ist für jedes Kennzeichen der Original-Fahrzeugschein vorzulegen. Bei Nutzung mehrerer Dienstwagen ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • 30 € - Bewohnerparkausweis beantragen
    • 30 € - Bewohnerparkausweis verlängern
    • 10 € - Bewohnerparkausweis ändern
    • 10 € - Bewohnerparkausweis ersetzen

    Zahlungsmöglichkeiten

    bei persönlicher Vorsprache

    • EC-Karte
    • bar
    • Kreditkarte

    bei der Beantragung im Online-Portal

    online bezahlbar:

    • Kreditkarte
    • Paypal

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.