Bewohnerparkausweis
Kurztext
Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in einer bestimmten Siegburger Zone.
Leistungsbeschreibung
Sie wollen einen Bewohnerparkausweis erstmalig beantragen? Sie wollen ihren bereits ausgestellten Ausweis ändern oder verlängern lassen? Ist Ihnen Ihr bisheriger Bewohnerparkausweis verloren gegangen?
Wichtige Hinweise und Antragsvoraussetzungen
- Pro Anwohner:in wird nur ein Ausweis ausgestellt. Bei mehreren PKWs kann ein Ausweis auf mehrere (wechselnde) Kennzeichen ausgestellt werden.
- Ist ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden, wird - unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Fahrzeuge - kein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
- Es werden nur Ausweise für Personenkraftwagen bis zu einer Höhe von max. 2 Metern ausgegeben. Kleinlastwagen, Wohnmobile, Campingwagen, Kleintransporter, Motorräder, Anhänger u.ä. sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
- Bei Wegfall der Voraussetzungen erlischt die Parkerlaubnis. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
- Bei Falschangaben wird die Parkerlaubnis sofort widerrufen. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
- Der Parkausweis ist gut sichtbar im PKW auszulegen. Bei Nichtbeachtung haben Sie keinen Schutz vor einer Verwarnung nach der Straßenverkehrsordnung.
Erstmalige Beantragung des Bewohnerparkausweises
- Erstanträge können online oder persönlich gestellt werden.
- Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
- Sollte sich nichts an Ihrer bisherigen Wohnsituation geändert haben, ist eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises einmal im Jahr notwendig. Diese kann ab einem Monat vor Ablauf des Ausweises beantragt werden.
- Der Parkausweis kann online oder persönlich verlängert werden.
Änderung des Bewohnerparkausweises
- Eine Änderung ist notwendig, wenn sich Ihr Autokennzeichen geändert hat oder Sie in ein anderes Parkgebiet umgezogen sind.
- Eine Änderung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Neuausstellung des Bewohnerparkausweises im Verlustfall
- Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist dem städtischen Bürgerservice mitzuteilen.
- Die Neuausstellung kann sowohl online, als auch persönlich beantragt werden.
- Eine Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeit von einem Jahr ergibt sich durch die Neuausstellung nicht.
Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete
- Einen Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete finden Sie weiter unten.
Erforderliche Unterlagen
Für Erstausstellung, Verlängerung und Änderung:
- Fahrzeugschein des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll*
- Führerschein im Original
- alter Bewohnerparkausweis (nur bei Änderung)
Falls Sie nicht der Halter des KFZ sind:
- einen Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll (siehe "Formulare")
Falls eine andere Person in Ihrem Name die persönliche Vorsprache vornimmt:
- eine Vollmacht zur Berechtigung der Antragstellung
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall mit Meldebescheinigung) im Original
*Bei Nutzung mehrerer KFZ wird ein Ausweis auf (mehrere) Kennzeichen ausgestellt. Dazu ist für jedes Kennzeichen der Original-Fahrzeugschein vorzulegen. Bei Nutzung mehrerer Dienstwagen ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- 30 € - Bewohnerparkausweis beantragen
- 30 € - Bewohnerparkausweis verlängern
- 10 € - Bewohnerparkausweis ändern
- 10 € - Bewohnerparkausweis ersetzen
Zahlungsmöglichkeiten
bei persönlicher Vorsprache
- EC-Karte
- bar
- Kreditkarte
bei der Beantragung im Online-Portal
online bezahlbar:
- Kreditkarte
- Paypal