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Leistungsbeschreibung
Sie wollen einen Bewohnerparkausweis erstmalig beantragen? Sie wollen ihren bereits ausgestellten Ausweis ändern oder verlängern lassen? Ist Ihnen Ihr bisheriger Bewohnerparkausweis verloren gegangen?
Wichtige Hinweise und Antragsvoraussetzungen
- Pro Anwohner:in wird nur ein Ausweis ausgestellt. Bei mehreren PKWs kann ein Ausweis auf mehrere (wechselnde) Kennzeichen ausgestellt werden.
- Ist ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden, wird - unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Fahrzeuge - kein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
- Es werden nur Ausweise für Personenkraftwagen bis zu einer Höhe von max. 2 Metern ausgegeben. Kleinlastwagen, Wohnmobile, Campingwagen, Kleintransporter, Motorräder, Anhänger u.ä. sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
- Bei Wegfall der Voraussetzungen erlischt die Parkerlaubnis. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
- Bei Falschangaben wird die Parkerlaubnis sofort widerrufen. Der Parkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurück zu geben.
- Der Parkausweis ist gut sichtbar im PKW auszulegen. Bei Nichtbeachtung haben Sie keinen Schutz vor einer Verwarnung nach der Straßenverkehrsordnung.
Erstmalige Beantragung des Bewohnerparkausweises
- Erstanträge können online oder persönlich gestellt werden.
- Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
- Sollte sich nichts an Ihrer bisherigen Wohnsituation geändert haben, ist eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises einmal im Jahr notwendig. Diese kann ab einem Monat vor Ablauf des Ausweises beantragt werden.
- Der Parkausweis kann online oder persönlich verlängert werden.
Änderung des Bewohnerparkausweises
- Eine Änderung ist notwendig, wenn sich Ihr Autokennzeichen geändert hat oder Sie in ein anderes Parkgebiet umgezogen sind.
- Eine Änderung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Neuausstellung des Bewohnerparkausweises im Verlustfall
- Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist dem städtischen Bürgerservice mitzuteilen.
- Die Neuausstellung kann sowohl online, als auch persönlich beantragt werden.
- Eine Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeit von einem Jahr ergibt sich durch die Neuausstellung nicht.
Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete
- Einen Übersichtsplan der Bewohnerparkgebiete finden Sie weiter unten.
Erforderliche Unterlagen
Für Erstausstellung, Verlängerung und Änderung:
- Fahrzeugschein des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll*
- Führerschein im Original
- alter Bewohnerparkausweis (nur bei Änderung)
Falls Sie nicht der Halter des KFZ sind:
- einen Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll (siehe "Formulare")
Falls eine andere Person in Ihrem Name die persönliche Vorsprache vornimmt:
- eine Vollmacht zur Berechtigung der Antragstellung
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall mit Meldebescheinigung) im Original
*Bei Nutzung mehrerer KFZ wird ein Ausweis auf (mehrere) Kennzeichen ausgestellt. Dazu ist für jedes Kennzeichen der Original-Fahrzeugschein vorzulegen. Bei Nutzung mehrerer Dienstwagen ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- 30 € - Bewohnerparkausweis beantragen
- 30 € - Bewohnerparkausweis verlängern
- 10 € - Bewohnerparkausweis ändern
- 10 € - Bewohnerparkausweis ersetzen
Zahlungsmöglichkeiten
bei persönlicher Vorsprache
- EC-Karte
- bar
- Kreditkarte
bei der Beantragung im Online-Portal
online bezahlbar:
- Kreditkarte
- Paypal