Citymanagement Siegburg
Das Siegburger Citymanagement
Das Siegburger Citymanagement
Mit dem im Jahr 2019 beschlossenen "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Innenstadt Siegburg (ISEK)" verfügt die Kreisstadt Siegburg über ein ressortübergreifendes Maßnahmenkonzept für die Innenstadt. Auf der Basis eines umfassenden Beteiligungsprozesses wurden Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Siegburger Innenstadt ermittelt, um Ansatzpunkte für ein stärkeres Profil aufzuzeigen. Unter dem Slogan "Innenstadt Siegburg 2030 - Stadtmitte für alle", wurden fünf Handlungsfelder und -leitlinien definiert; ein Handlungsfeld bezieht sich bspw. auf die Stärkung der Attraktivität als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum. Detaillierte Informationen zum ISEK 2019 finden Sie hier.
Mit dem Ziel, den strukturellen Wandel im Einzelhandel durch flankierende Maßnahmen zu unterstützen, wurde die Einrichtung eines Citymanagements in Kombination mit der Verwaltung eines Verfügungsfonds empfohlen. Zur Umsetzung wurde im Dezember 2022 die CIMA Beratung + Management GmbH beauftragt.
Das Citymanagement in Siegburg soll einen stark praxisbezogenen und motivierenden Charakter haben; es hat folgende Aufgaben und Ziele:
Eine Verknüpfung mit weiteren innenstadtbezogenen Projekten und Entwicklungen, v. a. der Umsetzung des Sofortprogramms Innenstadt durch das Amt für Wirtschaft und Umwelt sowie des Hof- und Fassadenprogramms durch das Planungs- und Bauaufsichtsamt und der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH), ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Citymanagements.
Das Büro des Siegburger Citymanagements bietet am Friedensplatz 2 (im Hauptamt der Stadt Siegburg, Erdgeschoss) dienstags, von 9-16 Uhr, feste Sprechzeiten vor Ort an.
Neue Impulse für die Entwicklung der Innenstadt sollen durch den sog. Verfügungsfonds ermöglicht werden, der im Rahmen des Citymanagements verwaltet wird. Der Verfügungsfonds zielt auf eine Förderung privaten Engagements und auf zusätzliche Maßnahmen, die die Pflichtaufgaben der Kommune und die im ISEK definierten Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Lokale Akteure, z. B. Gewerbetreibende, Vereine, EigentümerInnen oder Anwohnende können sich aktiv mit eigenen Ideen in den Aufwertungsprozess einbringen. Projekte können beispielsweise Grün- und Pflanzgestaltungen, das Aufstellen von Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Fahrradständer oder Sportgeräte), das Aufstellen von Bannern (auch Informationstafeln) oder Kunstprojekte im öffentlichen Raum sein. Die Beispiele sind hierbei nicht als abschließend zu betrachten, sondern bieten Raum für Gestaltung und Ideenfindung unter Berücksichtigung einer durch den Rat beschlossenen Richtlinie.
Für Projekte des Verfügungsfonds wurden Städtebaufördermittel in Höhe von insgesamt 40.000 € in das Städtebauförderprogramm eingestellt, die mit privaten Mitteln in mindestens gleicher Höhe aufgestockt werden sollen.
Der Aufbau und die Betreuung des Verfügungsfonds stellen eine zentrale Aufgabe des Citymanagements dar. Es nimmt dabei eine Schnittstellenfunktion ein, unterstützt bei der Verwaltung des Fonds und hilft dabei, aus einer Idee ein förderfähiges Projekt zu entwickeln. Für Informationen zum Ablauf, den Zielen und Förderbedingungen stehen Ihnen ein Flyer sowie die Verfügungsfonds-Richtlinie zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Förderung der Projekte trifft ein Entscheidungsgremium, welches sich aus VertreterInnen der Händlerschaft / der Gewerbetreibenden, lokaler Vereine und Institutionen, politischen Vertreter:innen sowie der Stadtverwaltung zusammensetzt. Das Gremium entscheidet anhand der Inhalte der Verfügungsfonds-Richtlinie über die Bewilligung der Förderung. Nach Abschluss der Maßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die förderfähigen Kosten erstattet.