Lärmaktionsplanung Siegburg

Lärmaktionsplanung Siegburg

 

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG legt die europäischen Vorgaben zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fest. Nach einem Urteil des EuGH müssen Lärmaktionspläne dort aufgestellt werden, wo Lärmkarten erstellt wurden. Dies ist für Siegburg der Fall. Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stufe drei ist zum Download hier bereitgestellt.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind Lärmkarten. Diese werden regelmäßig überarbeitet und allen Kommunen in NRW, die keine Ballungsräume sind, durch das Land zur Verfügung gestellt. Für die Aufstellung der vierten Runde der Pläne wurde das Berechnungsverfahren für die Erstellung der Lärmkarten europäisch einheitlich festgelegt. Hierdurch bedingt hat sich für Deutschland das Berechnungsverfahren geändert. Daher ist davon auszugehen, dass sich auch für Siegburg Veränderungen ergeben werden, die sich aus der Änderung des Berechnungsverfahrens erklären lassen und sich nicht zwingend auf eine Veränderung der Lärmsituation zurückzuführen sind.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Umgebungslärm sind im MULNV Umgebungslärmportal NRW zu finden. Die aktualisierten Lärmkarten für NRW sind erarbeitet und können über diese Internetseite  eingesehen werden. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Ende des Jahres 2023 ist in den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe IV eingeflossen. Dieser steht Ihnen zur Ansicht und Stellungnahme auf unseren "Mitmachen-Seiten" bis zum 14.04.2024 zur Verfügung. Hier finden Sie auch unseren Podcast zum Thema.

Die Lärmaktionsplanung wird an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durchgeführt. Weiterer Informationen hierzu finden Sie unter:

Downloads

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