Lärmaktionsplanung Siegburg
Die EU-Richtlinie 2002/49/EG legt die europäischen Vorgaben zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fest. Nach einem Urteil des EuGH müssen Lärmaktionspläne dort aufgestellt werden, wo Lärmkarten erstellt wurden. Dies ist für Siegburg der Fall. Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stufe IV ist zum Download hier bereitgestellt. Die Lärmaktionsplanung der Stufe III finden Sie aber auch weiter auf dieser Seite zur Information.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind Lärmkarten. Diese werden regelmäßig überarbeitet und allen Kommunen in NRW, die keine Ballungsräume sind, durch das Land zur Verfügung gestellt. Für die Aufstellung der vierten Runde der Pläne wurde das Berechnungsverfahren für die Erstellung der Lärmkarten europäisch einheitlich festgelegt. Hierdurch bedingt hat sich für Deutschland das Berechnungsverfahren geändert. Daher ist davon auszugehen, dass sich auch für Siegburg Veränderungen ergeben werden, die sich aus der Änderung des Berechnungsverfahrens erklären lassen und sich nicht zwingend auf eine Veränderung der Lärmsituation zurückzuführen sind.
Grundsätzliche Informationen zum Thema Umgebungslärm sind im MULNV Umgebungslärmportal NRW zu finden.
Für die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung in Siegburg wurden zwei Runden der Öffentlichkeitsbeteiligung (15.09.2023 - 06.11.2023 und 15.09.2023 - 06.11.2023) in den Lärmaktionsplan der Stufe IV eingearbeitet. Die Ergebnisse können weiterhin auf unserer Mitmachen-Plattform eingesehen werden:
Die Lärmaktionsplanung wird an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durchgeführt. Weiterer Informationen hierzu finden Sie unter: