Förderung von Steckersolargeräten
Städtische Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen ("Balkonkraftwerke")
Städtische Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen ("Balkonkraftwerke")
Ausgehend von einem Vorschlag im Rahmen des Siegburger Bürgerbudgets fördert die Stadt Siegburg sogenannten Stecker-Photovoltaik-Anlagen, auch "Balkon-Solaranlagen" genannt. Mit der Förderung von Steckersolaranlagen in Siegburg soll die Erzeugung von erneuerbarem Strom gesteigert und damit Treibhausgasemissionen eingespart werden. Dabei werden insbesondere diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt, die den größten finanziellen Zuschussbedarf haben. Die Förderung umfasst einen pauschalen Zuschuss von 200€ pro Person und Haushalt für die Anschaffung einer Stecker-PV-Anlage sowie einen pauschalen Zuschuss von 50,- EUR für die Installation einer Außensteckdose, sofern diese nicht schon vorhanden ist. Die Förderung ist sozial gestaffelt. Bis zum 16.07.2023 können Bürger/innen mit einem jährlichen Haushaltseinkommen unter 37.000 EUR (Brutto) die Förderung in Anspruch nehmen, ab dem 16.07.2023 können dann Bürger/innen mit einem Haushaltseinkommen bis 50.000 EUR (brutto) die Förderung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass erst nach Bewilligung der Förderung mit der Umsetzung begonnen werden darf. Vor Bewilligung angeschaffte Geräte erhalten keine Förderung:
Für die Förderung stehen Mittel in Höhe von 20.000€ zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Förderrichtline und die Datenschutzerklärung.
Die Steckersolarförderung ist ausgelaufen. Es können keine neuen Förderanträge gestellt werden.
Bereits gestellte Anträge werden weiterhin bearbeitet. Ausgestellte Förderbescheide behalten ihre Gültigkeit.
Antrag auf Auszahlung des gewährten Zuschuss gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Steckersolargeräten (Balkon-PV) der Kreisstadt Siegburg".