Michaelsberg

FAQ zur Grundsteuer

FAQ zur Grundsteuer

Fragen und Antworten zum Thema Grundsteuer in Siegburg

 

  • Was ist die Grundsteuer B?

    Die Grundsteuer B (B wie baulich) ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommune, über deren Höhe sie selbst mittels des Hebesatzes bestimmen kann. In Siegburg wurde der Hebesatz zuletzt 2015 angehoben und liegt seither bei 790 Punkten. Das war anfangs eine Spitzenposition und ist mittlerweile ein Mittelfeldrang im Rhein-Sieg-Kreis. Die Grundsteuer B erlöst rd.13,5 Mio. Euro pro Jahr.

    Der Hebesatz ist nur ein Element der Grundsteuer B. Der andere maßgebliche Faktor ist der für die jeweilige Immobilie vom Finanzamt festgestellte Messbetrag. Nur dieser hat sich im Zuge der Grundsteuerreform verändert; die Stadt Siegburg hat hingegen ihren Hebesatz nicht verändert.

  • Warum wurde die Grundsteuer B reformiert?

    Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Moniert wurde die sogenannte Bemessungsgrundlage. Diese blieb zum Teil seit Jahrzehnten unberührt und entsprach nicht mehr den realen (Wert)Verhältnissen der Häuser.

    Das Finanzamt rief Haus- und Wohnungsbesitzer auf, dem Finanzamt aktuelle Angaben zu ihrem Eigentum zu liefern, um zu einem neuen Messwert zu kommen. Diese Steuermessbetragsbescheide, wie sie offiziell heißen, wurden zwischen Mitte 2022 und Ende 2024 verschickt.

  • Wie berechnet sich das, was ich zahlen muss?

    Die Formel zur genauen Berechnung des jeweiligen Grundsteuerbetrags lautet:

    Messwert x Grundsteuerhebesatz = Grundsteuerbetrag

    Bürgermeister, Stadtverwaltung und Politik verfolgten das Ziel, nach der Reform nicht mehr einzunehmen als davor. Diesen Grundsatz nennt man Aufkommensneutralität. Es stellte sich nach Berechnungen heraus, dass mit der Beibehaltung von 790 Hebesatz-Punkten weiterhin 13,5 Millionen Euro fließen (ganz genau: 25.000 Euro weniger). Der Stadtrat hat seiner letzten Sitzung 2024 dafür votiert. Die Grundsteuerbescheide der Kämmerei ergingen zwischen dem 6. und 8. Januar 2025.

  • Wer zahlt mehr, wer zahlt weniger als zuvor?

    Vor allem ältere Häuser - die seit Längerem vom Finanzamt nicht bemessen wurden und damit länger als andere von frühzeitigeren Anhebungen verschont geblieben sind - werden stärker besteuert als zuvor. Besitzer von Gewerbe-Immobilien zahlen weniger, was aber auch nicht-gewerblichen Einheiten im selben Gebäude zugutekommt. Es reicht ein Laden oder ein Versicherungsbüro im Erdgeschoss, und alle Wohneinheiten darüber oder daneben zahlen weniger.

    Etwa 12.000 Siegburger Bescheid-Empfänger zahlen nach der Reform mehr, 4.000 weniger.

  • Einspruch und Widerspruch

    Die derzeit im städtischen Steueramt eingehenden Grundsteuer-Beschwerden beziehen sich in der Mehrzahl auf die Anpassung des Messbescheids durch das Finanzamt. Da die meisten Messbescheide schon vor geraumer Zeit versandt wurden, sind die Einspruchsfristen verstrichen.

    Widersprüche bei der Stadt gegen den Grundsteuerbescheid gehen fehl, weil Verwaltung und Politik, wie beschrieben, an der Stellschraube in ihrer Zuständigkeit, dem Hebesatz, keine Veränderung herbeigeführt hat. Wer dennoch dem Grundsteuerbescheid widersprechen will, muss dies immer schriftlich per Brief oder Fax tun. Eine E-Mail reicht nicht.

    Jeder, der sich wegen der Grundsteuer beim städtischen Steueramt meldet, erhält eine Antwort. Bitte nutzen sie die E-Mailadresse  grundsteuer@siegburg.de. Die telefonische Erreichbarkeit kann aufgrund der Vielzahl der Anrufe nicht sichergestellt werden, auch bedürfen die schriftlichen Antworten einer gewissen Zeit.

  • Was passiert, wenn ich mein Lastschriftmandat widerrufe?

    Das Widerrufen des SEPA-Lastschriftmandats bei gleichzeitiger Nichtüberweisung bringt zwingend ein Mahnverfahren mit sich. Ein eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der grundsätzlichen Zahlungspflicht.

  • Bleibt es bei der Höhe?

    Fortan kommt es regelmäßig zu einer Neubewertung durch das Finanzamt, das nächste Mal 2029. Der Stadtrat hat jährlich die Option, den Hebesatz anzupacken oder nach gewerblich und privat zu differenzieren. Laut Steuerzahlerbund sind die Bewertungsgrundlagen der neuen Messbescheide, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Es laufen entsprechende Klagen.

  • Wo erfahre ich mehr?

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