Mobilität und Verkehr

Elektrotretroller

Elektrotretroller

Informationen zu den Elektrotretrollern (E-Scooter) in Siegburg

 

Seit 2021 können in Siegburg E-Tretroller (E-Scooter) ausgeliehen werden, ein einjähriges Pilotprojekt wurde dazu durchgeführt und umfassend evaluiert.

  • Aktuell ist der Anbieter TIER mit bis zu 200 E-Tretrollern in der Stadt, eine Kooperationsvereinbarung gewährleistet, dass das Angebot stadtverträglich und sicher verläuft. Mit dem Anbieter wurde u.a. vereinbart: Ein Abstellen in städtebaulich sensiblen Bereichen sowie in Grün- und Parkanlagen, auf Flächen von sozialen Einrichtungen, in Grünstreifen, im Straßenbegleitgrün, in Einfahrten, an Eingängen, an Rettungswegen, auf Entfluchtungsflächen, vor Querungsstellen, in öffentlichen Fahrradabstellanlagen auf taktilen Elementen, wie Blindenleitsystemen, sowie in Schutzgebieten jeglicher Art, insbesondere Natur- und Landschaftsschutzgebiete, ist nicht erlaubt. Die Nutzer werden aufgefordert, dies ebenfalls zu beachten.
  • Die Anbieter erklären sich bereit bei Schwierigkeiten (z.B. falsch abgestellte Roller) schnell zu reagieren und mit der Stadt entsprechend zusammenzuarbeiten.
  • Bei Beschwerden ist grundsätzlich der Anbieter der erste Ansprechpartner. Sollte sich das Anliegen darüber nicht klären lassen, kann die Stadtverwaltung vermitteln.
  • Grundsätzlich gibt es ein Geschäftsgebiet, das den Anbietern fast im ganzen Stadtgebiet (ohne Braschoss und Schreck) ermöglicht die Roller zur Nutzung anzubieten. Davon ausgenommen sind die Verbotszonen, in denen das Abstellen von Rollern verboten und technisch auch verhindert ist. Das sind u.a. der Michaelsberg, Grünflächen, Friedhöfe, Flächen in Gewässernähe sowie die gesamte Fußgängerzone. Diese Zonen können bei Bedarf kurzfristig angepasst werden.
  • Zusätzlich dazu ist auch das Fahren in der gesamten Fußgängerzone für Elektrotretroller aktuell durch das Verkehrszeichen Fußgängerzone verboten.
  • Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es für diese Elektrotretroller nicht, eine Helmnutzung ist jedoch dringend empfohlen.
  • Für alle Elektrotretroller gilt: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur baulich angelegte Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist für Elektrokleinstfahrzeuge tabu.
  • Weitere Details und Regelungen zu Elektrokleinstfahrzeugen, wozu diese Elektrotretroller/E-Scooter zählen, gibt es u.a. unter folgendem Link:

    https://www.dvr.de/presse/presseinformationen/elektro-roller-kommen-tipps-fuers-sichere-ankommen


Bei Beschwerden und Fragen kontaktieren Sie bitte den Anbieter unter:


TIER Mobility SE
Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr

+49 030 568-38651

tier.app/de/


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