Michaelsberg

Hallennutzung kostenfrei ...

Siegburg. Bis Juli 2026 müssen die Vereine, die städtische Sportanlagen nutzen, der Verwaltung gegenüber den Nachweis über eine Basisqualifikation ihrer Übungsleiter vorlegen, die in der vom Rat 2025 verabschiedeten Benutzungsordnung eingefordert werden. Das Amt für Jugend, Schule und Sport macht dabei ein (letztes) Fenster auf. Wer die Qualifikationen bis Sommer nicht schafft, der reicht bitte bis zum Fristende ein, dass wenigstens die Anmeldung zum Basismodul erfolgt ist, signalisiert damit baldiges Kümmern. Die Nutzung der Sporthallen und Plätze ist in Siegburg - im Gegensatz zu vielen Kommunen im Umkreis - kostenlos.
Dieser Gegenstand wurde am Dienstagabend im stätischen Sportausschuss erörtert. Es ging außerdem um eine ähnliche Thematik, den Kinder- und Jugendschutz. Wer Sportfördermittel und Beihilfen erhalten will, muss durch ein eingereichtes Konzept darstellen, wie er die Sache angeht. Ein bereits seit Längerem laufender Prozess, der gut funktioniere, so der Erste Beigeordnete Dr. Matthias Bamberger in der Sitzung. Dachverbände bieten bei Bedarf Hilfestellungen an. In Siegburg wurden bereits mehrere Beratungscafés als Unterstützung der Vereine durch das Fachamt durchgeführt. Auskünfte erhalten die Verantwortlichen immer unter sport@siegburg.de.
Wichtig: Aller Voraussicht nach geht die neue Vierfachhalle am Gymnasium Alleestraße im Juni in Betrieb. Für die Vereine bedeutet dies zunächst einmal keinen Zugewinn an Kapazitäten, weil zeitgleich die Arbeiten an der Neuenhof-Halle beginnen, die im Rahmen des BildungsCampus-Großprojekts saniert und erweitert wird.
Hier zur Aufzeichnung der Sitzung.
Foto: Waagerecht in der Luft liegende Handball-Kreisläufer, wie hier von der HSG Sieg, sind ein Augenschmaus. Die in Siegburg kostenfreie Hallennutzung ist an Bedingungen geknüpft, die einen gewissen Qualitätsstandard sicherstellen sollen.

Siegburg. Bis Juli 2026 müssen die Vereine, die städtische Sportanlagen nutzen, der Verwaltung gegenüber den Nachweis über eine Basisqualifikation ihrer Übungsleiter vorlegen, die in der vom Rat 2025 verabschiedeten Benutzungsordnung eingefordert werden. Das Amt für Jugend, Schule und Sport macht dabei ein (letztes) Fenster auf. Wer die Qualifikationen bis Sommer nicht schafft, der reicht bitte bis zum Fristende ein, dass wenigstens die Anmeldung zum Basismodul erfolgt ist, signalisiert damit baldiges Kümmern. Die Nutzung der Sporthallen und Plätze ist in Siegburg - im Gegensatz zu vielen Kommunen im Umkreis - kostenlos.

Dieser Gegenstand wurde am Dienstagabend im stätischen Sportausschuss erörtert. Es ging außerdem um eine ähnliche Thematik, den Kinder- und Jugendschutz. Wer Sportfördermittel und Beihilfen erhalten will, muss durch ein eingereichtes Konzept darstellen, wie er die Sache angeht. Ein bereits seit Längerem laufender Prozess, der gut funktioniere, so der Erste Beigeordnete Dr. Matthias Bamberger in der Sitzung. Dachverbände bieten bei Bedarf Hilfestellungen an. In Siegburg wurden bereits mehrere Beratungscafés als Unterstützung der Vereine durch das Fachamt durchgeführt. Auskünfte erhalten die Verantwortlichen immer unter sport@siegburg.de.

Wichtig: Aller Voraussicht nach geht die neue Vierfachhalle am Gymnasium Alleestraße im Juni in Betrieb. Für die Vereine bedeutet dies zunächst einmal keinen Zugewinn an Kapazitäten, weil zeitgleich die Arbeiten an der Neuenhof-Halle beginnen, die im Rahmen des BildungsCampus-Großprojekts saniert und erweitert wird. 

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Foto: Waagerecht in der Luft liegende Handball-Kreisläufer, wie hier von der HSG Sieg, sind ein Augenschmaus. Die in Siegburg kostenfreie Hallennutzung ist an Bedingungen geknüpft, die einen gewissen Qualitätsstandard sicherstellen sollen.   

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