Michaelsberg

Irritation beim Thema Glasfaser 

Siegburg. Erboste E-Mail von unserem Leser Raimund Bleninger aus der Gneisenaustraße. "Gestern, am Freitag, 23.Januar, besuchte mich ein Mitarbeiter der Telekom, um mit mir einen Vertrag über die Nutzung des neuen Glasfasernetzes abzuschließen. Das wollte ich auch. Der höfliche junge Mann fragte nach den üblichen Daten und begann, das Formular auszufüllen. Als ich mein Geburtsjahr nannte - ich bin Baujahr 1938 - wurde er verlegen und teilte mir mit, dass er den Vertrag nicht abschließen könne, da die Telekom nur Kunden bis zum 85. Lebensjahr akzeptiere."
Bleninger vermutete Ausgrenzung. "Seit Jahren wird älteren Menschen gepredigt, sie müssten digital teilhaben, Online-Dienste nutzen, Behördengänge digital erledigen und soziale Kontakte per Video pflegen. Gleichzeitig verweigert man ihnen dann ausgerechnet die aktuelle technische Grundlage dafür - offenbar allein aufgrund ihres Alters. Das ist kein Fortschritt, das ist Altersdiskriminierung."
Ist dem so? Ein Blick ins Netz hilft weiter. Die Regelung "Kein Vertrag für Ü-85" gilt für das Geschäft an der Haustür. Sie soll einer Überrumpelung Älterer entgegenwirken. Was im Falle unseres Lesers fehlte, war die adäquate Ansprache zu den Hintergründen samt Hinweis auf alternative Bestellmöglichkeiten des gewünschten Produkts, etwa via Hotline. Wie so oft im Leben gilt: Kommunikation ist alles!
Hier zu den Infos der Telekom zum eigenen Vorgehen und zu denen der Stadt zum Glasfaserausbau in Siegburg.

Siegburg. Erboste E-Mail von unserem Leser Raimund Bleninger aus der Gneisenaustraße. "Gestern, am Freitag, 23.Januar, besuchte mich ein Mitarbeiter der Telekom, um mit mir einen Vertrag über die Nutzung des neuen Glasfasernetzes abzuschließen. Das wollte ich auch. Der höfliche junge Mann fragte nach den üblichen Daten und begann, das Formular auszufüllen. Als ich mein Geburtsjahr nannte - ich bin Baujahr 1938 - wurde er verlegen und teilte mir mit, dass er den Vertrag nicht abschließen könne, da die Telekom nur Kunden bis zum 85. Lebensjahr akzeptiere."

Bleninger vermutete Ausgrenzung. "Seit Jahren wird älteren Menschen gepredigt, sie müssten digital teilhaben, Online-Dienste nutzen, Behördengänge digital erledigen und soziale Kontakte per Video pflegen. Gleichzeitig verweigert man ihnen dann ausgerechnet die aktuelle technische Grundlage dafür - offenbar allein aufgrund ihres Alters. Das ist kein Fortschritt, das ist Altersdiskriminierung."

Ist dem so? Ein Blick ins Netz hilft weiter. Die Regelung "Kein Vertrag für Ü-85" gilt für das Geschäft an der Haustür. Sie soll einer Überrumpelung Älterer entgegenwirken. Was im Falle unseres Lesers fehlte, war die adäquate Ansprache zu den Hintergründen samt Hinweis auf alternative Bestellmöglichkeiten des gewünschten Produkts, etwa via Hotline. Wie so oft im Leben gilt: Kommunikation ist alles! 

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