Bleninger vermutete Ausgrenzung. "Seit Jahren wird älteren Menschen gepredigt, sie müssten digital teilhaben, Online-Dienste nutzen, Behördengänge digital erledigen und soziale Kontakte per Video pflegen. Gleichzeitig verweigert man ihnen dann ausgerechnet die aktuelle technische Grundlage dafür - offenbar allein aufgrund ihres Alters. Das ist kein Fortschritt, das ist Altersdiskriminierung."
Ist dem so? Ein Blick ins Netz hilft weiter. Die Regelung "Kein Vertrag für Ü-85" gilt für das Geschäft an der Haustür. Sie soll einer Überrumpelung Älterer entgegenwirken. Was im Falle unseres Lesers fehlte, war die adäquate Ansprache zu den Hintergründen samt Hinweis auf alternative Bestellmöglichkeiten des gewünschten Produkts, etwa via Hotline. Wie so oft im Leben gilt: Kommunikation ist alles!
Hier zu den Infos der Telekom zum eigenen Vorgehen und zu denen der Stadt zum Glasfaserausbau in Siegburg.

