Foto: Die Heckenbraunelle gehört zu den Arten, die im dichten Gebüsch, gut geschützt vor neugierigen Blicken, ihr Nest bauen - und damit vom Verzicht auf den Schnitt profitiert.
Jetzt noch die Hecke schneiden!
Siegburg. Wer jetzt noch den Garten für den Frühling in Form bringen möchte, sollte sich beeilen: Zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere gilt, dass Hecken und Büsche ab Sonntag, 1. März, nicht mehr stark beschnitten, auf Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen. Während der Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, beispielsweise das Zurückschneiden austreibender Zweige oder um Geh-/Radwege beziehungsweise Sichtachsen im Straßenverkehr freizuhalten. Bitte aber auch in diesen Fällen immer überprüfen, ob sich ein bewohntes Nest zwischen den Zweigen verbirgt. In diesem Fall darf der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer in der Schonzeit, die am Donnerstag, 1. Oktober, endet, zum "Kahlschlag" ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Foto: Die Heckenbraunelle gehört zu den Arten, die im dichten Gebüsch, gut geschützt vor neugierigen Blicken, ihr Nest bauen - und damit vom Verzicht auf den Schnitt profitiert.

