Michaelsberg

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Siegburg. Um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt zu schützen, intensivieren die Polizeibehörden und Jugendämter ihre Zusammenarbeit. Das Polizeipräsidium Bonn, die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, die Jugendämter der Städte sowie das Kreisjugendamt unterzeichneten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Diese legt verbindliche Verfahrensstandards fest, damit Informationen - unter Wahrung des Datenschutzes - zwischen allen Beteiligten schneller und effektiver ausgetauscht werden können. Dadurch sollen die Kenntnisse über die Arbeitsgrundlagen aller Seiten vertieft und in den vorhandenen Strukturen verankert werden. Feste Ansprechpartnerinnen und -partner bei der Polizei sowie in den Jugendämtern werden sich regelmäßig zum Informationsaustausch, als Sitzung oder gemeinsame Fortbildung, treffen.
Die polizeilichen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen das Verhüten, Aufdecken und Verfolgen von Straftaten sowie die Abwehr allgemeiner oder im Einzelfall bestehender Gefahren. Ist das Kindeswohl gefährdet, werden die Jugendämter schnellstmöglich einbezogen, um die entsprechenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Die Kooperationsvereinbarung beschreibt also nicht nur die bislang bewährte Zusammenarbeit, sie optimiert den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Siegburg. Um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt zu schützen, intensivieren die Polizeibehörden und Jugendämter ihre Zusammenarbeit. Das Polizeipräsidium Bonn, die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, die Jugendämter der Städte sowie das Kreisjugendamt unterzeichneten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Diese legt verbindliche Verfahrensstandards fest, damit Informationen - unter Wahrung des Datenschutzes - zwischen allen Beteiligten schneller und effektiver ausgetauscht werden können. Dadurch sollen die Kenntnisse über die Arbeitsgrundlagen aller Seiten vertieft und in den vorhandenen Strukturen verankert werden. Feste Ansprechpartnerinnen und -partner bei der Polizei sowie in den Jugendämtern werden sich regelmäßig zum Informationsaustausch, als Sitzung oder gemeinsame Fortbildung, treffen.

Die polizeilichen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen das Verhüten, Aufdecken und Verfolgen von Straftaten sowie die Abwehr allgemeiner oder im Einzelfall bestehender Gefahren. Ist das Kindeswohl gefährdet, werden die Jugendämter schnellstmöglich einbezogen, um die entsprechenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Die Kooperationsvereinbarung beschreibt also nicht nur die bislang bewährte Zusammenarbeit, sie optimiert den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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