Michaelsberg

Erholung mit Rücksicht auf die Natur

Siegburg. Sieg und Agger stehen unter Naturschutz, die Ufer sind Lebensraum bedrohter Tiere und Pflanzen. Beim Besuch der Flusslandschaften gelten daher besondere Regeln. Dass diese nicht immer eingehalten werden, beweist das Ergebnis eines gemeinsamen Aktionstags des Ordnungsaußendienstes des Kreises mit den Ordnungsämtern von Hennef und Siegburg: Am vergangenen Freitag wurden 30 Verfahren gegen Uneinsichtige eingeleitet, in Einzelfällen musste die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzugerufen werden.

Auch für das verlängerte Fronleichnamswochenende werden Kontrollen angekündigt. Daher fassen wir noch einmal zusammen, wie man mit Rücksicht auf Flora und Fauna an Agger und Sieg Erholung findet: Grillen, campen, Lagerfeuer und laute Musik sind nicht erlaubt, Kanus und Ruderboote nur bei ausreichendem Pegelstand, zum Ein- und Ausstieg dürfen nur die ausgewiesenen Anlegestellen genutzt werden. Das Baden ist ausschließlich an den "Gewässernahen Erholungsbereichen" gestattet. Dabei sollte die Strömung, die auch geübte Schwimmer in Bedrängnis bringen kann, nicht unterschätzt werden!

Siegburg. Sieg und Agger stehen unter Naturschutz, die Ufer sind Lebensraum bedrohter Tiere und Pflanzen. Beim Besuch der Flusslandschaften gelten daher besondere Regeln. Dass diese nicht immer eingehalten werden, beweist das Ergebnis eines gemeinsamen Aktionstags des Ordnungsaußendienstes des Kreises mit den Ordnungsämtern von Hennef und Siegburg: Am vergangenen Freitag wurden 30 Verfahren gegen Uneinsichtige eingeleitet, in Einzelfällen musste die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzugerufen werden.

Auch für das verlängerte Fronleichnamswochenende werden Kontrollen angekündigt. Daher fassen wir noch einmal zusammen, wie man mit Rücksicht auf Flora und Fauna an Agger und Sieg Erholung findet: Grillen, campen, Lagerfeuer und laute Musik sind nicht erlaubt, Kanus und Ruderboote nur bei ausreichendem Pegelstand, zum Ein- und Ausstieg dürfen nur die ausgewiesenen Anlegestellen genutzt werden. Das Baden ist ausschließlich an den "Gewässernahen Erholungsbereichen" gestattet. Dabei sollte die Strömung, die auch geübte Schwimmer in Bedrängnis bringen kann, nicht unterschätzt werden!

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