Michaelsberg

Berlin blickte auf CGN

Siegburg/Berlin. In seiner gestrigen Sitzung lehnte der Petitionsausschuss des Bundestages die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Köln-Bonner Airport (internationales Kürzel: CGN) mehrheitlich ab. In der Begründung heißt es, das Luftverkehrsgesetz enthalte "kein generelles Nachtflugverbot", Betriebszeiten von Flughäfen und damit auch die Nachtflugregelungen seien Bestandteil der von den Bundesländern erteilten Genehmigungen. Die zuständigen Behörden träfen bei der Festlegung der Betriebszeiten eine Abwägung zwischen den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Flugplatzes und der Luftfahrtunternehmen auf der einen Seite und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm auf der anderen Seite. Weiterhin wurde auf internationale Lieferketten verwiesen, die nur durch nächtliche Starts und Landungen aufrecht erhalten werden könnten. Zum Abstimmungsergebnis sowie der vollständigen Begründung gelangen Sie unter www.bundestag.de.

Siegburg/Berlin. In seiner gestrigen Sitzung lehnte der Petitionsausschuss des Bundestages die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Köln-Bonner Airport (internationales Kürzel: CGN) mehrheitlich ab. In der Begründung heißt es, das Luftverkehrsgesetz enthalte "kein generelles Nachtflugverbot", Betriebszeiten von Flughäfen und damit auch die Nachtflugregelungen seien Bestandteil der von den Bundesländern erteilten Genehmigungen. Die zuständigen Behörden träfen bei der Festlegung der Betriebszeiten eine Abwägung zwischen den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Flugplatzes und der Luftfahrtunternehmen auf der einen Seite und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm auf der anderen Seite. Weiterhin wurde auf internationale Lieferketten verwiesen, die nur durch nächtliche Starts und Landungen aufrecht erhalten werden könnten. Zum Abstimmungsergebnis sowie der vollständigen Begründung gelangen Sie unter www.bundestag.de.

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