Stellvertretend für rund zwei Dutzend Einsendungen zitieren wir aus der E-Mail von Patrick: "Wir bezahlen für ein relativ kleines Grundstück von 380 Quadratmetern 1.062 Euro Grundsteuer, vorher waren es 485 Euro. Wie wird solch eine Erhöhung gerechtfertigt?"
Zunächst einmal die Vorgeschichte: Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik eine Aufgabe gestellt. So wie sie beschaffen war, stimmte die Grundsteuer nicht mehr mit dem Grundgesetz überein. Sie musste neu berechnet werden. Der Prozess dauerte die letzten Jahre an. Eigentümer gaben Auskunft über ihren Besitz, erhielten 2024 von den Finanzämtern einen Messbetrag, der in vielen Fällen deutlich höher ausfiel als bisher. Berechnungsgrundlagen haben sich geändert, die Erhöhung folgt zudem der Logik der Wertentwicklung der Immobilien. Der angesprochene Umfang der Erhöhung ist der Tatsache geschuldet, das sehr lang, über Jahrzehnte, keine Anpassung erfolgte.
Der neue Messbetrag des Finanzamts ist ein Faktor der Grundsteuersumme. Der andere ist der von den Kommunen festgelegte Hebesatz. In Siegburg entschied der Rat Ende 2024, den Hebesatz bei 790 Punkten zu belassen. Diese Beibehaltung führt zu einem identischen Ergebnis von 13,5 Millionen Euro für den Stadtsäckel. Genau genommen sind es nicht ganz 13,5 Millionen: 25.000 Euro fehlen 2025 zum 2024er-Ergebnis.
Die Reform bedeutet für 12.000 Siegburger Bescheid-Empfänger einen Anstieg der Steuerzahlung, für 4.000 eine Abnahme. Es stimmt, dass das "Nicht-Wohnen" jetzt weniger hoch besteuert wird. Und doch reiche eine gewerbliche Nutzung, ein Laden oder ein Versicherungsbüro im Erdgeschoss, so Kämmerer Hohn, und alle Wohneinheiten darüber oder daneben zahlen weniger.
In Stein gemeißelt ist der Grundsteuerbetrag nicht. Erstens kommt es jetzt regelmäßig zu einer Bewertung, das nächste Mal 2029. Zweitens hat der Stadtrat jährlich die Option, den Hebesatz anzupacken oder nach gewerblich und privat zu differenzieren. Drittens, so Liebern, seien die Bewertungsgrundlagen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Es laufen entsprechende Klagen.
Hinweis der Verwaltung: Jeder, der sich wegen der Grundsteuer beim Steueramt meldet, erhält eine Antwort. Aufgrund der schieren Masse kann das dauern. Der Widerspruch kann grundsätzlich nur schriftlich per Brief, nicht per E-Mail erfolgen, wobei die Kämmerei darauf hinweist, dass die Stadt nicht den für die Steigerung verantwortlichen Messbetrag festgesetzt hat, Widersprüche also ans Finanzamt andressiert werden müssen bzw. mussten. Das Widerrufen des SEPA-Lastschriftmandats bei gleichzeitiger Nichtüberweisung bringt zwingend ein Mahnverfahren mit sich.
Unter siegburg.de zur Aufzeichnung der 75-minütigen Sprechstunde mit allen Infos.