Siegburg. Die städtische Wirtschaftsförderung unterstützt die freiwillige Einführung eines kommerziellen Mehrweg-Systems für Speisen und Getränke zum Mitnehmen ("to-go"). Die Förderung richtet sich an gastronomische Betriebe, die nach Verpackungsgesetz keiner Pflicht zum Angebot von Mehrwegbehältern unterliegen, und gilt zum Beispiel für monatliche Mitgliedsbeiträge bei einem Mehrweganbieter, die Erstanschaffungskosten von Mehrwegbehältern oder vergleichbaren Maßnahmen. Ausführliche Infos unter www.siegburg.de.
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Siegburg. Die städtische Wirtschaftsförderung unterstützt die freiwillige Einführung eines kommerziellen Mehrweg-Systems für Speisen und Getränke zum Mitnehmen ("to-go"). Die Förderung richtet sich an gastronomische Betriebe, die nach Verpackungsgesetz keiner Pflicht zum Angebot von Mehrwegbehältern unterliegen, und gilt zum Beispiel für monatliche Mitgliedsbeiträge bei einem Mehrweganbieter, die Erstanschaffungskosten von Mehrwegbehältern oder vergleichbaren Maßnahmen. Ausführliche Infos unter www.siegburg.de.