Der Rat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die Grundsteuer B bleibt 2025 exakt da, wo sie war, nämlich bei 790 Punkten. Die Grundsteuer A für agrarisch genutzte Flächen steigt moderat auf 278 Punkte. Dass sich bei manchen, die jetzt die Bescheide erhalten, dennoch Abweichungen zum 2024 gezahlten Betrag ergeben, geht auf die deutschlandweite Grundsteuerreform und die Neubewertung von Grundstücken zurück. Die 790 Punkte sind nur ein Element (das von der Stadt beeinflussbare) der Grundsteuer.
In Siegburg kann trotz der veränderten Grundvoraussetzungen mit der Beibehaltung der 790 Punkte erreicht werden, dass die Höhe des gesamten Grundsteueraufkommens wie zuletzt 13,5 Millionen Euro beträgt. Was nicht heißt, dass bei gleichbleibender Summe die/der Einzelne nicht mehr oder weniger bezahlen muss.
Wichtig 1: Bis auf ganz wenige aktualisierte Bescheide ist aufgrund des Fristablaufs kein Einspruch mehr möglich. Dieser musste gegen den schon seit längerem verschickten Steuermessbescheid der Finanzämter - nicht etwa jetzt gegen den Grundsteuerbescheid! - eingelegt werden.
Wichtig 2: Sollte ein erfolgter Einspruch gegen den Steuermessbescheid Erfolg haben, wird der Grundsteuerbescheid automatisch seitens der Stadt Siegburg angepasst.