Aus diesem Grund wird zudem die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen wiedereingeführt. Das heißt, dass IBAN und Name des Zahlungsempfängers miteinander abgeglichen werden. Die Stadtkasse macht daher bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Geldtransfer auf das Konto der Verwaltung auf die richtige Benennung des Empfängers - also "Kreisstadt Siegburg" und nicht beispielsweise "Ordnungsamt Siegburg" - geachtet werden muss. Wird bei der Empfängerüberprüfung eine Abweichung festgestellt, kann die Überweisung im Onlinebanking nicht ausgeführt werden.
Auf richtige Benennung achten
Siegburg. Seit April 2024 gilt in der Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung. Dabei wird das Geld dem Empfänger in dem Augenblick gutgeschrieben, in dem die Zahlung beauftragt wird. Ab Sonntag, 5. Oktober, können solche Geldtransfers nicht nur im Onlinebanking, sondern auch an Selbstbedienungsterminals, am Telefon oder mittels Belegüberweisungen getätigt werden. Extragebühren dürfen für diesen Service dann nicht mehr berechnet werden. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass dadurch die Gefahr von Phishing-Attacken steigt.
Aus diesem Grund wird zudem die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen wiedereingeführt. Das heißt, dass IBAN und Name des Zahlungsempfängers miteinander abgeglichen werden. Die Stadtkasse macht daher bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Geldtransfer auf das Konto der Verwaltung auf die richtige Benennung des Empfängers - also "Kreisstadt Siegburg" und nicht beispielsweise "Ordnungsamt Siegburg" - geachtet werden muss. Wird bei der Empfängerüberprüfung eine Abweichung festgestellt, kann die Überweisung im Onlinebanking nicht ausgeführt werden.