Der Mensch ist nur zur Hilfe aufgefordert, wenn das Tier verletzt aufgefunden wird. "Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein", bittet Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Kreisverwaltung. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten sie beim Forst- oder Veterinäramt, dem Tierarzt oder dem Jagdpächter.
Eine Ausnahme für die oben genannten Fälle sind Jungvögel. Hier muss zwischen Nestlingen und Ästlingen unterschieden werden. Unbefiederte Nestlinge sollten ins Nest zurückgelegt werden, sofern dieses erreichbar ist. Die befiederten Ästlinge hingegen brauchen keine Unterstützung: Sie geben ihren Eltern ihre Position mit einem Ruf kund.