Michaelsberg

Nicht anfassen!

Siegburg. In der Natur ist es normal, dass Jungtiere von ihren Eltern alleingelassen werden. In dieser Zeit ist es keine gute Idee, die vermeintlichen Waisen anzufassen oder mitzunehmen. Durch die Berührung überträgt sich der menschliche Geruch und die jungen Säuger - das Foto von Matthias Overmann zeigt einen jungen Feldhasen - werden von den Eltern nicht mehr angenommen. Wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung verantwortlich und muss für alle Kosten aufkommen, die entstehen. Ganz wichtig: Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.

Der Mensch ist nur zur Hilfe aufgefordert, wenn das Tier verletzt aufgefunden wird. "Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein", bittet Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Kreisverwaltung. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten sie beim Forst- oder Veterinäramt, dem Tierarzt oder dem Jagdpächter.
Eine Ausnahme für die oben genannten Fälle sind Jungvögel. Hier muss zwischen Nestlingen und Ästlingen unterschieden werden. Unbefiederte Nestlinge sollten ins Nest zurückgelegt werden, sofern dieses erreichbar ist. Die befiederten Ästlinge hingegen brauchen keine Unterstützung: Sie geben ihren Eltern ihre Position mit einem Ruf kund.


Siegburg. In der Natur ist es normal, dass Jungtiere von ihren Eltern alleingelassen werden. In dieser Zeit ist es keine gute Idee, die vermeintlichen Waisen anzufassen oder mitzunehmen. Durch die Berührung überträgt sich der menschliche Geruch und die jungen Säuger - das Foto von Matthias Overmann zeigt einen jungen Feldhasen - werden von den Eltern nicht mehr angenommen. Wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung verantwortlich und muss für alle Kosten aufkommen, die entstehen. Ganz wichtig: Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.

Der Mensch ist nur zur Hilfe aufgefordert, wenn das Tier verletzt aufgefunden wird. "Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein", bittet Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Kreisverwaltung. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten sie beim Forst- oder Veterinäramt, dem Tierarzt oder dem Jagdpächter.

Eine Ausnahme für die oben genannten Fälle sind Jungvögel. Hier muss zwischen Nestlingen und Ästlingen unterschieden werden. Unbefiederte Nestlinge sollten ins Nest zurückgelegt werden, sofern dieses erreichbar ist. Die befiederten Ästlinge hingegen brauchen keine Unterstützung: Sie geben ihren Eltern ihre Position mit einem Ruf kund.

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