Stadtleben und Aktuelles

Integrationsratswahl

Integrationsratswahl

Informationen zu den Integrationsratswahlen in Siegburg

 

Letzte Wahl:
13. September 2020
Nächste Wahl:
14. September 2025
Wahlperiode:
Alle 5 Jahre (stets parallel zur Kommunalwahl)
Ziel:
Bestimmung der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Siegburg


Allgemeine Informationen

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben hat
  • sich seit einem Jahr regelmäßig in Deutschland aufhält
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist


Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat 1 Stimme. Mit dieser kann er entweder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen.

Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Siegburger Integrationsrats werden 14 Mitglieder direkt durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt. Die übrigen 7 Mitglieder des Integrationsrats werden von den Mitgliedern des Siegburger Stadtrats aus ihrer Mitte bestimmt.


Layout 4

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